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Hessen, NRW und Thüringen: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Finanzämter achten auch 2023 auf den Weihnachtsfrieden

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 11.12.2023

Finanzminister Michael Boddenberg: „Die Hessinnen und Hessen sollen die Weihnachtsfeiertage möglichst unbeschwert verbringen können.“

„Wie in den Vorjahren gilt für unsere 33 Finanzämter auch in diesem Jahr wieder der Weihnachtsfrieden. Dadurch sollen die Hessinnen und Hessen die Weihnachtsfeiertage unbeschwert verbringen können. Dies gilt insbesondere, da 2023 ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderungen war“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg anlässlich des diesjährigen Weihnachtsfriedens. Die Folgen der Corona-Pandemie hätten weiter die deutsche Wirtschaft beschäftigt und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sei mit unverminderter Härte fortgesetzt worden, so der Minister. „Seit Anfang Oktober erschüttern nun der Terror der Hamas und die humanitäre Lage im Nahen Osten. Der Angriff auf Israel macht mich tief betroffen. Gerade im Heiligen Land ist die Hoffnung auf Weihnachtsfrieden wohl nur schwer aufzubringen. Einmal mehr zeigt der Blick in die Welt, wie dankbar wir sein können, dass wir die Festtage in unserem Land in Frieden und Freiheit verbringen können“, betonte Boddenberg.

Die Hessische Steuerverwaltung trägt dem besonderen Charakter der Feiertage durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Deshalb sehen die Finanzämter bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

  1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
  2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
  3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
  4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
  5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
  6. in Steuer- und Bußgeldverfahren
    1. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
    2. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
    3. keine Bußgeldbescheide zustellen und
    4. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Der Finanzminister sagte an die Bürgerinnen und Bürger gerichtet: „Mit Blick auf den bevorstehenden Jahresausklang möchte ich allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern herzlich danken! Ihr Beitrag zum Erhalt unseres Gemeinwesens ermöglicht es uns, in die Bildung, Sicherheit und die Infrastruktur in Hessen zu investieren. In Ihrem Interesse werden wir auch weiterhin engagiert für Steuergerechtigkeit und gegen Steuerkriminalität kämpfen. Ich wünsche Ihnen allen frohe und gesegnete Feiertage und einen guten Start ins kommende Jahr!“

Weihnachtsfrieden: Keine belastenden Briefe vom Finanzamt rund ums Fest

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 8.12.2023

Die Finanzverwaltung verzichtet über die Feiertage auf belastende Maßnahmen. Minister Dr. Optendrenk: „Wir wollen Familien ein unbeschwertes, friedvolles Weihnachtsfest ermöglichen.“

In guter Tradition ruft Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk für den Endspurt des Jahres 2023 einen Weihnachtsfrieden in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens aus: Er hat die Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

„Die vergangenen Jahre waren für alle Menschen in unserem Land eine große Belastung – erst die Corona-Pandemie, dann mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ein Krieg in unserer europäischen Nachbarschaft, Energiekrise, Inflation und nunmehr der Hamas-Terror gegen Israel, gefolgt von antisemitischen Hass-Ausbrüchen auch bei uns. Als öffentliche Verwaltung stehen wir in einer Zeit der Unwägbarkeiten an der Seite der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Minister Dr. Optendrenk. „Was in unserer Macht steht, um den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein unbeschwertes, friedvolles Weihnachtsfest im Kreis ihrer Lieben zu ermöglichen, tun wir.“ 

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in dieser letzten Zeit des Jahres auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen. Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide, denn so können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen. Minister Dr. Optendrenk sagt weiter: „Der Weihnachtsfrieden unserer Finanzämter ist gute Tradition in Nordrhein-Westfalen. Weihnachten ist ein Fest der Liebe, Besinnlichkeit und Familie, wir wollen es nicht durch belastende Maßnahmen stören. Der Bürgerservice unserer Finanzverwaltung steht den Menschen aber selbstverständlich wie gewohnt online, telefonisch und in den Ämtern vor und zwischen den Feiertagen zur Verfügung.“

Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden: Vom 21. bis 26. Dezember 2023 sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 11.12.2023

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen.

Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 21. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 21. und 28. Dezember sind die Finanzämter bis 15.00 Uhr und am 22. und 29. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden.

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