Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren und Änderung des Auslandstätigkeitserlasses
Bundesministerium der Finanzen 14. März 2017, IV C 5 - S 2369/10/10002 (DOK 2017/0204843)
Inhaltsübersicht
- Aufteilung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
- Ermittlung des steuerfreien und des steuerpflichtigen Arbeitslohns
- Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns
a) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres
b) Aufteilung nach tatsächlichen Arbeitstagen im einzelnen Lohnzahlungszeitraum
c) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres
d) Aufteilung nach vereinbarten Arbeitstagen im einzelnen Lohnzahlungszeitraum
e) Abrechnung nach einheitlichen Grundsätzen - Ermittlung der Verhältnisse zur Lohnabrechnung
- Änderung der Verhältnisse
- Beginn und Beendigung des Dienstverhältnisses während des Kalendermonats
- Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen
- Überprüfung der im Kalenderjahr durchgeführten Lohnabrechnungen
- Zusammenfassendes Beispiel einer ganzjährigen Beschäftigung mit Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr und Überprüfung
- Beispiel für eine nicht ganzjährige Beschäftigung
9.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums
9.2 Variante 2: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums
- Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns
- Anwendung der Regelungen des § 50d Absatz 9 EStG
- Zahlung des Arbeitslohns in ausländischer Währung
- Zeitliche Anwendungsregelungen
I. Aufteilung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Nach den Rdnrn. 161 und 162 des BMF-Schreibens vom 12. November 2014 (BStBl 2014 I S. 1467 = SIS 14 32 20) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn nach der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen (Jahresbetrachtung). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gelten ergänzend zu Rdnr. 162 des o. g. BMF-Schreibens im Lohnsteuerabzugsverfahren für die Aufteilung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Arbeitslohnteil die folgenden Grundsätze:
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