BMF: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern
(ersetzt das Schreiben vom 24. Oktober 2014 BStBl I S. 1412 = SIS 14 28 22)
Bundesministerium der Finanzen 25. November 2020, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006 (DOK 2020/1229128)
Inhalt
Vorbemerkung
Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet
Erste Tätigkeitsstätte, § 9 Absatz 4 EStG aa) Tätigkeitsstätte bb) Häusliches Arbeitszimmer cc) Tätigkeitsstätte des Arbeitgebers bei einem verbundenen Unternehmen oder bei einem Dritten dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber ee) Dauerhafte Zuordnung ff) Quantitative Zuordnungskriterien gg) Mehrere Tätigkeitsstätten hh) Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen
Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG aa) Tatsächliche Fahrtkosten und pauschaler Kilometersatz bei auswärtiger Tätigkeit bb) "Sammelpunkt" cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet
Verpflegungsmehraufwendungen
Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland
Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG
Pauschalbesteuerung, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG
Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit
Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG
Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG dd) Ermittlung der Pauschalen bei gemischt veranlassten Veranstaltungen mit Mahlzeitengestellung
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG aa) Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung bb) Berufliche Veranlassung cc) Ehegatten/Lebenspartner dd) Höhe der Unterkunftskosten ee) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug
Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5a EStG aa) Berufliche Veranlassung bb) Unterkunftskosten cc) Notwendige Mehraufwendungen dd) Begrenzte Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland ee) Anwendung der 48-Monatsfrist zur begrenzten Berücksichtigung der Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit im Inland ff) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber
Reisenebenkosten
Sonstiges
Zeitliche Anwendungsregelung
I. Vorbemerkung
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer die folgenden Grundsätze zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes (EStG):