Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020
Bundesministerium der Finanzen 11. November 2019, IV C 5 - S 2361/19/10008 :001 (DOK 2019/0983589)
2 Anlagen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2020 - Anlage 1- und
- der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2020 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2020 beschlossenen Anpassungen
- des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.408 Euro),
- der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,
- der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.906 Euro bzw. 7.812 Euro),
- der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 56.250 Euro),
- beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,1 %),
- der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - BBG West - (Anhebung auf 82.800 Euro) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost - BBG Ost - (Anhebung auf 77.400 Euro).
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter "1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines" hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Auf den Internetseiten des BMF:
- Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2020 [pdf, 767 kB]
- Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2020 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) [pdf, 706 kB]