Körperschaftsteuer - Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für den Beginn der Außenprüfung; sowie zur Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft, hier: Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens mit dem Buchwert (§ 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG a.F.)
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2019/6_K_2302_15_K_Urteil_20190507.html