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BMF: E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom 1. April 2023

Bundesministerium der Finanzen 9. Juni 2023, IV C 6 - S 2133-b/22/10002 :002 (DOK 2023/0558710)

Bezug: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. September 2011 (BStBl I S. 855),
vom 24. Mai 2016 (BStBl I S. 500),
vom 16. Mai 2017 (BStBl I S. 776),
vom 6. Juni 2018 (BStBl I S. 714),
vom 2. Juli 2019 (BStBl I S. 887),
vom 23. Juli 2020 (BStBl I S. 639),
vom 9. Juli 2021 (BStBl I S. 911) und
vom 21. Juni 2022 (BStBl I S. 954)

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.7) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht zeitnah für eine Übergangsfrist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen Steuern Steuerarten Einkommensteuer zur Verfügung.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

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    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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