Am 2.5.2022 veröffentlichte Entscheidungen des Finanzgerichts Münster
Finanzgericht Münster 2. Mai 2022
Folgende Entscheidungen wurden am 02.05.2022 veröffentlicht:
- 2 K 1277/20 E
Einkommensteuer – Zur Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die treuhänderisch für die Belegschaft eines Betriebs gehalten wurden - 2 K 1538/20 E
Einkommensteuer – Zur Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien, die treuhänderisch für die Belegschaft eines Betriebs gehalten wurden - 8 K 3880/19 G,F
Einkommensteuer – Führt der Übergang von Leasingverträgen für Fahrzeuge zur rückwirkenden Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Leasingsonderzahlungen bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG? - 13 K 1398/20 E
Einkommensteuer – Zur Behandlung eines Forschungspreisgeldes als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors - 11 V 2680/21 AO
Verfahrensrecht – Bestehen ernstliche Zweifel an der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge? - 11 K 55/19 AO
Kindergeld/Verfahrensrecht – Wird die sachliche Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service bei Ablehnung eines Stundungsantrags dadurch geheilt, dass die sachlich und örtlich zuständige Familienkasse die Einspruchsentscheidung erlässt? - 11 K 1056/19 Kg
Kindergeld/Verfahrensrecht – Wird die sachliche Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service bei Ablehnung eines Stundungsantrags dadurch geheilt, dass die sachlich und örtlich zuständige Familienkasse die Einspruchsentscheidung erlässt? - 11 K 2046/21 Kg
Kindergeld/Verfahrensrecht – Wird die sachliche Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service bei Ablehnung eines Erlassantrags dadurch geheilt, dass die sachlich und örtlich zuständige Familienkasse die Einspruchsentscheidung erlässt? - 11 K 2685/19 AO
Kindergeld/Verfahrensrecht – Wird die sachliche Unzuständigkeit des sog. Inkasso-Service bei Ablehnung eines Erlassantrags dadurch geheilt, dass die sachlich und örtlich zuständige Familienkasse die Einspruchsentscheidung erlässt?