Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden) und einem nicht steuerbaren "echten" Zuschuss bezüglich der Bedeutung des mit der Zahlung verbundenen Zweckes Folgendes:
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. Mai 2024 - III C 3 - S 7160-h/22/10001 :016 (2024/0444870), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wird in Abschnitt 10.2 wie folgt geändert:
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [PDF, 100 kB]