Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
"Wir digitalisieren unsere Justiz Schritt für Schritt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn Arbeitsabläufe werden effizienter. Das Erprobungsgesetz ist die Grundlage für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess. Das Online-Verfahren wird erst einmal an einzelnen Gerichten getestet. Ich bin aber überzeugt, dass wir am Anfang eines neuen Standards für den Zivilprozess stehen."
Reallabore sind Testräume, um innovative Technologien und Ansätze zeitlich befristet und unter möglichst realen Bedingungen vor Ort zu erproben. Ziel ist es, Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung zu gewinnen. Mit dem nun beschlossenen Reallabor für ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit soll es rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Zahlungsansprüche vor den pilotierenden Amtsgerichten in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich kann durch die strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und eine weitergehende Digitalisierung der Verfahrensabläufe auch die Arbeit an den Gerichten noch effizienter gestaltet werden. Ziel ist eine einfache und zeitgemäße Verfahrenskommunikation durch die bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen.
Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Die Erleichterung der gerichtlichen Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren.
Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird die Zivilprozessordnung (ZPO) um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO wird das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. Als weiterer Anwendungsfall wird die Erprobung einer Digitalen Rechtsantragstelle erfasst.
Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Der Entwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz begleitet. Dabei übernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten Ländern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Derzeit sind neun Länder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren
Der Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wurde nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.
Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.