Unternehmer aus Drittstaaten haben die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30. Juni 2020 beim BZSt zu beantragen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für diese Antragsfrist besondere Erleichterungen. Nähere Informationen zur Antragsfrist für das Kalenderjahr 2019 erhalten Sie hier.