BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Amerikanisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung der GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte

Bundesministerium der Finanzen 5. Mai 2022, III C 3 - S 7492/19/10002 :003 (DOK 2022/0437006)

Bezug: BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 - (BStBl I S. 1200); vom 24. Juli 2017 - III C 3 - S 7492/07/10008 :017 (2017/0651075 ), BStBl I S. 998 -; vom 11. Juli 2019 - III C 3 - S 7492/19/10002 :003 (2019/0602808) -; und vom 14. August 2019 - III C 3 -S 7492/19/10002 :003 (2019/0706858)

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2 500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte oder GPC-Mastercard-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 Folgendes:

Abweichend von Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des o. g. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 erhöht sich ab 1. Mai 2022 die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten amerikanischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA/Mastercard-Kreditkarte von 2 500 € auf 7 500 €. Im Übrigen wird das amerikanische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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