FinMin Hessen: Steuerliche Erleichterungen für Helfende

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 9.8.2021

Finanzminister Michael Boddenberg:

„Solidarität darf nicht an den Ländergrenzen Halt machen!“

Hessinnen und Hessen, die den betroffenen Menschen in den Hochwassergebieten helfen, dürfen mit steuerlichen Erleichterungen rechnen.

Durch die Starkregenfälle und das damit einhergehende Hochwasser Mitte Juli sind insbesondere in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen beträchtliche Schäden entstanden. Die Solidarität in ganz Deutschland ist groß und auch viele Hessinnen und Hessen zeigen ihre Hilfsbereitschaft, etwa durch Spenden. Hessen hat deshalb nun steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht, wie Finanzminister Michael Boddenberg erklärte: „Viele Menschen haben vor Ort durch das Unwetter ihr ganzes Hab und Gut verloren und darüber hinaus auch in manchen Fällen den Tod geliebter Menschen zu beklagen. Die vielen Schicksale berühren uns sehr, aber auch gleichzeitig die unglaublich große Hilfsbereitschaft im Land. Mit steuerlichen Erleichterungen möchten wir die Solidarität weiter stärken und damit den betroffenen Menschen in den Hochwassergebieten helfen. Konkret heißt das: Für hessische Bürgerinnen und Bürger, die die Opfer der Hochwasserkatastrohe durch Hilfsaktionen, Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützen, hat das Hessische Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Bund steuerliche Maßnahmen getroffen. Wir müssen alles dafür tun, die Solidarität zu erhalten und zu stärken und dafür zu sorgen, dass die Hilfen die Betroffenen schnell und unbürokratisch erreichen können. Solidarität darf nicht an den Ländergrenzen Haltmachen. Daher haben auch wir in Hessen steuerliche Erleichterungen umgesetzt.“

Die steuerlichen Erleichterungen betreffen den Nachweis von Zuwendungen, Spendenaktionen durch gemeinnützige Körperschaften, aber auch Zuwendungen aus dem betrieblichen Bereich von Unternehmen, Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer, Arbeitslohnspenden, Überlassung von Wohnraum sowie Bereitstellung von Gerätschaften und Sachspenden. Den Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen und damit weitere Details zu den steuerlichen Erleichterungen finden Sie auf unserer Homepage. Für Rückfragen steht das jeweilige örtlich zuständige Finanzamt gerne zur Verfügung.

Finanzminister Boddenberg betonte erneut, das Land Hessen werde die betroffenen Gebiete auch direkt unterstützen: „Hessen ist selbstverständlich bereit, sich an einem Wiederaufbaufonds nach der Krise zu beteiligen. Diese Solidarität ist guter Brauch zwischen Bund und Ländern und wurde auch bei der Bewältigung vergangener Naturkatastrophen gelebt. Die betroffenen Länder können sich auf Hessen verlassen. Die konkreten Fragen der Umsetzung werden wir klären, sobald wir den gesamten Schaden vernünftig abschätzen können.“

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen: Hessen - Erlass Hochwasser Juni Juli 2021 (PDF / 141 KB)

 

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