BZSt: CbCR - Fachliche Auslegungshinweise - Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Bundeszentralamt für Steuern 9.8.2021

Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurden in § 138a Abs. 2 Nummer 1 Abgabenordnung die Worte „ausgehend vom Konzernabschluss“ gestrichen. Diese Streichung stellt klar, dass neben dem Konzernabschluss auch weitere Datenquellen, wie zum Beispiel die interne Rechnungslegung, zur Erstellung des länderbezogenen Berichts herangezogen werden dürfen. Folglich sind alle Geschäftseinheiten in den länderbezogenen Bericht mit einzubeziehen.

Die Änderungen des § 138a Abs. 2 Nummer 1 Abgabenordnung sind für alle offenen Fälle anzuwenden. Das bedeutet konkret, dass diese Anpassung für alle länderbezogenen Berichte, die ab dem 29. Dezember 2020 eingereicht worden sind bzw. werden, Anwendung findet. Die Korrektur eines bereits eingereichten länderbezogenen Berichts führt dazu, dass der Fall wieder als offen zu betrachten ist.

Klarstellung zu § 138a Abs. 2 Nummer. 1 lit d) und lit e)

Nach § 138a Abs. 2 Nummer 1 lit. d und lit. e sind die gezahlten bzw. die gezahlten und zurückgestellten Steuern pro Steuerhoheitsgebiet auszuweisen. Somit sind die Werte aufgrund der sprachlich-grammatischen Auslegung wie folgt einzutragen:

  1. Steueraufwand bzw. abgeflossene Steuerbeträge

    Diese Werte sind als positive Werte in den länderbezogenen Bericht einzutragen.

  2. Steuererträge bzw. zugeflossene Steuerbeträge

    Diese Werte sind als negative Werte in den länderbezogenen Bericht einzutragen.

Eine reine Übernahme der Daten aus den Rechnungslegungsprogrammen und die Beibehaltung der entsprechenden Vorzeichenlogik kann zu Ergebnissen führen, die der oben genannten Auslegung widersprechen.

Sollten Sie Datensätze übermittelt haben, die nicht dieser Auslegung entsprechen, sind Korrekturen vorzunehmen.

Für Fragen bezüglich des Korrekturprozesses steht Ihnen der Fachbereich CbCR gerne zur Verfügung.

Berücksichtigung von Dividenden

Außerdem weisen wir darauf hin, dass für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, eine Berücksichtigung von Dividenden anderer Konzerngesellschaften innerhalb der Position Jahresergebnis vor Steuern (vgl. § 138a Abs. 2 Nummer 1 lit. f) nicht mehr erlaubt ist.“

Genauere Erläuterungen finden Sie im „Guidance on the Implementation of Country-by-Country Reporting“ unter dem folgenden Kapitel:

  • II. 7 „Treatment of dividends for purposes of “profit (loss) before income tax”, “income tax accrued (current year)” and “income tax paid (on cash basis)” in Table 1““

Die Guidance können Sie mit den folgenden Links aufrufen:

 

Quelle: www.bzst.de

 

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR