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Berliner Bundesratsinitiative zu Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung vom 29.10.2019

Aus der Sitzung des Senats am 29. Oktober 2019:

Der Berliner Senat wird im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Stärkung des Steuervollzugs einbringen. Konkret geht es um Mindestintervalle bei Steuerprüfungen von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften. Ein entsprechender Senatsbeschluss wurde heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz gefasst. Dieser wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Senator Dr. Kollatz: „Ziel der Bundesratsinitiative ist es, bundesweit eine stärkere Verbindlichkeit zu schaffen. Mit dem Entschließungsantrag soll eine regelmäßige Überprüfung sichergestellt werden. Unsere Erfahrungen in Berlin zeigen aber auch, dass mit einer risikoorientierten Fallauswahl eine sachgerechte und erfolgreiche Steuerprüfung möglich ist. In der Regel ist den Finanzämtern die Bemessungsgrundlage bekannt. Daher ist nicht bei allen Fällen eine Steuerprüfung angezeigt. Geprüft werden zuerst diejenigen, bei denen Veränderungen zwischen den Jahren oder Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Angaben auffällig sind.“

Grundsätzlich werden Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften intensiv geprüft – im Vergleich zu Gewerbebetrieben viermal häufiger. Die Prüfdichte lag 2018 bei rund zehn Prozent. Anhand verschiedener Risikokriterien wird entschieden, ob eine Steuerprüfung erfolgt. Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle mit bedeutenden Einkünften ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bekannt. Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegt beispielsweise eine Lohnsteuerbescheinigung vor, für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden Steuerbescheinigungen durch die ausschüttende Gesellschaft erstellt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind regelmäßig wiederkehrende Mieteinnahmen.

Im Gegensatz zur risikoorientierten Prüfung ist die Einführung eines Mindestprüfungsintervalls mit Personalzuwächsen verbunden. Denn die Anzahl an Prüfungen würde steigen. Die höheren Ausgaben für das Personal wären vom Land Berlin allein zu tragen. Mehreinnahmen hingegen wären wegen der grundgesetzlich geregelten Ertragskompetenzen je nach Steuerart und Wirkung des Länderfinanzausgleichs aufzuteilen. Wenn das Ziel der Initiative erreicht wird, erbringt Berlin eine Leistung, von der andere Bundesländer und der Bund mit profitieren – einen Solidarbeitrag also.

Hintergrundinformationen:
Das Abgeordnetenhaus hatte am 12. September 2019 beschlossen, dass der Senat mit einer Bundesratsinitiative die Änderung der Abgabenordnung erwirken soll. Diese Änderung zielt darauf ab, ein Mindestprüfungsintervall von drei Jahren einzuführen.

Bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften übersteigt die Summe der positiven Überschusseinkünfte (beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung nach § 22 Einkommensteuergesetz) 500.000 € pro Jahr.

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