DIHK: Steuerpolitik ist wichtiges Element gegen Investitionsstau

DIHK-Positionspapier zur Unternehmensbesteuerung nach Corona-Krise

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Aktuelle Information vom 14.9.2021

Im Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" listet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch Vorschläge gegen die aktuell festgestellte Investitionsblockade auf. Die Maßnahmen sind ohne große Belastung der öffentlichen Haushalte schnell umsetzbar.

Die Investitionen deutscher Unternehmen in ihre Ausrüstung sind im Corona-Krisenjahr 2020 um mehr als 13 Prozent gesunken. Auch andere aktuelle Daten sprechen nach den Worten von DIHK-Präsident Peter Adrian noch im Herbst 2021 für eine anhaltende Investitionsblockade in der deutschen Wirtschaft. "Viele Unternehmen zögern aktuell, in Anlagen und Maschinen zu investieren – und das nicht allein wegen Corona", sagte Adrian in Gesprächen mit mehreren Medien. "Vielfältige Unsicherheiten kommen zusammen und bremsen die Investitionen – von Lieferkettenproblemen über Fachkräftemangel bis zu steigenden Energiekosten."  Investitionen seien aber ein zentraler Baustein für nachhaltiges Wachstum.

International wettbewerbsfähigere Unternehmensbesteuerung in Angriff nehmen

Als ein Element gegen den Investitionsstau hat der DIHK jetzt sein nach Konsultationen mit den IHKs entstandenes Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" veröffentlicht. "Gerade die Steuer- und Finanzpolitik kann in dieser Situation einen wichtigen Beitrag leisten, die entstandene Investitionsblockade zu lösen", so Adrian. "Denn die Steuerbelastung für deutsche Betriebe liegt inzwischen deutlich höher als im Durchschnitt der anderen Industriestaaten." Im Schnitt werden deutsche Unternehmen auf Betriebsebene mit rund 30 Prozent belastet – sieben Prozentpunkte mehr als das Mittel vergleichbarer OECD-Länder.

Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten könnten Betriebe entlasten 

Die DIHK-Vorschläge für eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung sind nach Einschätzung von Adrian ohne große Belastung der öffentlichen Haushalte schnell umsetzbar: "Beschleunigte Abschreibungen bis hin zu einer zeitweisen Sofortabschreibung wären ein starkes Startsignal für Investitionen", so der DIHK-Präsident. Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 sollten Betriebe leichter mit Gewinnen aus früheren Jahren verrechnen können.

"Darüber hinaus haben die Unternehmen insbesondere in puncto Beschleunigung der Verfahren konkrete Erwartungen an die nächste Bundesregierung", sagte Adrian. Die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Beschleunigung von Betriebsprüfungen, schnellere verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung und insgesamt die Vereinfachung der Steuererhebung würden die Betriebe in ihrer täglichen Praxis merklich entlasten. Unternehmen bräuchten attraktivere Rahmenbedingungen, um wieder stärker zu investieren. Die nächste Bundesregierung sollte "nach vielen Jahren mit wenig Bewegung bei den Steuern auch durch eine kluge Steuerpolitik für eine Aufbruchstimmung" bei den Unternehmen sorgen.

Der DIHK-Vorstand hat im Positionspapier die folgenden fünf Leitlinien für eine Reform der Unternehmensbesteuerung formuliert:

  1. Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems wieder herstellen
    Die internationale Ausrichtung der deutschen Wirtschaft erfordert steuerliche Regelungen, die die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken und ihre Aktivitäten auf ausländischen Märkten unterstützen. Hierzu sollte eine Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und eine Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze vorgenommen werden. Der vorübergehende Wegzug von Gesellschaftern eines Unternehmens sollte ebenso wenig steuerlich belastet werden wie Umstrukturierungen im Unternehmen. Die Bundesregierung sollte sich bei allen internationalen Regelungsaktivitäten, wie zum Beispiel auf OECD- oder EU-Ebene, für ein einheitliches Vorgehen und für bürokratiearme Lösungen einsetzen. Internationale Standards sollten mit Augenmaß in nationales Steuerrecht umgesetzt werden – und zwar so, dass keine zusätzlichen Belastungen der hiesigen Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern entstehen.
  2. Investitionskraft der Unternehmen stärken und Besteuerung von Kosten zurückführen
    Die nominale Steuerbelastung sollte rechtsformunabhängig von derzeit in der Regel über 30 Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Es sollte eine Orientierung an Belastungsniveaus in anderen Industriestaaten erfolgen, das in vielen Fällen nicht höher als 25 Prozent ist. Zur Stabilisierung der kommunalen Steuereinnahmen sollte die Gewerbesteuer perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit einem eigenen Hebesatzrecht ersetzt werden. Das Steuerrecht fußt auf dem Nettoprinzip. Eine Besteuerung von Kosten bzw. Aufwand sollte deshalb unterbleiben – das betrifft insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Die Art der Finanzierung sollte – gleich, ob mittels Eigen- oder Fremdkapital – für die Höhe der Steuerbelastung nicht relevant sein. Der "Mittelstandsbauch" im Einkommensteuertarif sollte abgeflacht und der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden. Beides würde die Investitionskraft der Unternehmen erhöhen. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen, wie zum Beispielbei der Erbschaftsteuer oder der Vermögensteuer, sollten nicht eingeführt werden.
  3. Steuerverwaltung konsequent beschleunigen – Chancen der Digitalisierung nutzen
    Komplizierte Verfahren in der Finanzverwaltung belasten viele Unternehmen. Für kleine Betriebe und weite Teile des Mittelstands sind die Belastungen sogar überproportional hoch, weil sie häufig zusätzlich von den Eigentümern oder der Geschäftsleitung geschultert werden müssen. Eine Vereinfachung des Steuerrechts und der Steuererhebungsverfahren ist deshalb von elementarer Bedeutung. Eine schnellere Digitalisierung hat das Potenzial, Bürokratie abzubauen. Unternehmen und Finanzverwaltung würden gleichermaßen profitieren. Die erforderlichen Ressourcen in den Finanzverwaltungen sollten mit hoher Priorität bereitgestellt werden. Bei neuen Gesetzen und Verordnungen sollten Einführungs- oder Umstellungsbelastungen der Unternehmen explizit berücksichtigt werden. Bereits bei einer Gesetzesausgestaltung sollte die digitale Umsetzung   angestrebt werden.
  4. Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen herstellen – Tax Compliance vereinfachen
    Die Rechtssicherheit von Steuergesetzen und -verordnungen ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Steuergesetze und -verordnungen sollten durch einfache und klare Regelungen handhabbar sein. Betriebsprüfungen sollten zeitnah, verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung schneller erfolgen. Unternehmen und Finanzverwaltung sollten stärker kooperieren, davon würden beide Seite profitieren. Erfahrungen aus anderen Ländern sollten genutzt werden. Für Unternehmen sollte es einfach sein, Tax Compliance-Systeme zu etablieren.
  5. Steuern & Abgaben im Bereich Energie auf Klimaschutz ausrichten, Wettbewerbsfähigkeit erhalten
    Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben der kommenden Jahre. Das Energiesteuer- und -abgabensystem sollte auf eine CO2-Bepreisung fokussiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Erreichung von Klimaschutzzielen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des industriellen Mittelstandes sollte erhalten bleiben, in dem durch die CO2-Bepreisung entstehende Belastungen für die Betriebe an anderer Stelle ausgeglichen werden. Eine Verlagerung von Produktionen – und damit auch Emissionen – ins Ausland (Carbon Leakage) sollte vermieden werden.

Das komplette DIHK-Positionspapier "Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise" finden Sie hier zum Download (PDF, 1 MB).

Quelle: dihk.de

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