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Bayern und Hessen setzen sich für fortgesetzte Stärkung der Liquidität von Unternehmen in der Corona-Krise ein

Gemeinsame Initiative von Bayern und Hessen im Bundesrat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 184 vom 22.9.2020

„Die Versorgung der Unternehmen in Deutschland mit Liquidität spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Dabei leisten auch steuerliche Sofortmaßnahmen einen sehr wichtigen Beitrag. Um die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen liquide zu halten, haben wir bereits im Jahr 2020 bei Unternehmen auf die für eine Dauerfristverlängerung notwendige Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen verzichtet“, erklären Bayerns Finanzminister Albert Füracker und Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Die hessischen Unternehmen zahlten auf Grund dieser Maßnahme im Jahr 2020 rund 600 Mio. Euro weniger an Umsatzsteuer, in Bayern mit gut der doppelten Bevölkerung wurden die Betriebe so mit rund 1,2 Mrd. Euro an Liquidität versorgt.

„Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen nicht voreilig notwendige Liquidität wieder zu entziehen und den erwarteten Aufschwung nicht zu verzögern, sollten Unternehmen mit Dauerfristverlängerung auch im Jahr 2021 keine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen zahlen müssen“, sind sich der bayerische und der hessische Finanzminister einig. Eine entsprechende Initiative bringen beide Minister am kommenden Donnerstag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.

Darüber hinaus wollen Bayern und Hessen die Krise nutzen und das Verfahrensrecht zur Umsatzsteuer deutlich vereinfachen. So sollen ab dem Jahr 2022 die Vielzahl unterschiedlichster Meldungen und Erklärungen vereinheitlicht und mit einer einheitlichen Abgabefrist bemessen werden. Zudem soll eine gemeinsame elektronische Übermittlung der Besteuerungsdaten angestrebt werden. Füracker und Boddenberg: „Unternehmen müssten die Umsatzsteuer erst später zahlen und würden damit dauerhaft einen Liquiditätsvorteil erhalten. Außerdem wären diese Maßnahmen ein erheblicher Beitrag zur Steuervereinfachung und einer der umfangreichsten Schritte zum Abbau von Bürokratie in den vergangenen Jahren.“

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