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Steuervertrag mit Grenada

Deutscher Bundestag 10.4.2013, hib Nr. 190 - Im Bundestag notiert

Grenada und die Bundesrepublik Deutschland haben sich vertraglich verpflichtet, gegenseitig auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren notwendigen Informationen zu erteilen. Die Bundesregierung hat dazu den Steuervertrag mit Grenada als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen (17/12959) eingebracht. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, enthält das Abkommen alle Kernelemente des OECD-Standards.

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen

A. Problem und Ziel

Sind grenzüberschreitende Sachverhalte aufzuklären, können Beteiligte und andere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Möglichkeit, Amts- und Rechtshilfe anderer Staaten oder Gebiete beanspruchen zu können, ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind. Zwischen- staatliche Amts- und Rechtshilfe wird regelmäßig auf der Grundlage zwei- oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vereinbarungen geleistet.

B. Lösung

Grenada hat den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich an - erkannt und sich bereit erklärt, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen. Das am 3. Februar 2011 mit Grenada unterzeichnete Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Abkommen enthält alle Kernelemente des OECD-Standards, wie er sich aus dem Musterabkommen für den Auskunftsaustausch (2002) ergibt.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

(...)

Auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages:

Drucksache 17/12959 [pdf]

Anm. d. Red.: Das Gesetz vom 24.6.2013 zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen wurde im BGBl II Nr. 16 vom 27.6.2013, S. 654 verkündet.

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