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CDU/CSU: Übungsleiterpauschale darf kein Lohnersatz sein

Gemeinnützige Unternehmen dürfen sich nicht an der steuerlichen Zielsetzung der Übungsleiterpauschale vorbeitricksen

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 15.3.2013, Pressemitteilung

Die Übungsleiterpauschale wird offenbar vermehrt als regulärer Lohnbestandteil missbraucht. Eine entsprechende Praxis in einigen gemeinnützigen Unternehmen kritisiert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl Schiewerling:

„Die Übungsleiterpauschale soll das Ehrenamt stärken und darf nicht als Lohnersatz für reguläre Dienstleistungen missbraucht werden. Auch gemeinnützige Unternehmen dürfen sich nicht an der steuerlichen Zielsetzung der Übungsleiterpauschale vorbeitricksen, um Personalkosten zu senken. Die Union wird genau beobachten, ob diese Masche der Kostensenkung zu Lasten der Ehrenamtsförderung weiter um sich greift. Nicht alles, was auf den ersten Blick legal erscheint, ist für die Zukunft auch hinnehmbar!

Es häufen sich Einzelmeldungen, wonach einige gemeinnützige Unternehmen und Organisationen einen Teil des Lohnes für Mitarbeiter in Form der steuerbefreiten Übungsleiterpauschale auszahlen. Dies treffe insbesondere auf Bereich zu, in denen zum Beispiel Geringfügigbeschäftigte in Schichtdiensten eingesetzt werden. Ein Teil dieser Tätigkeit wird dabei als ehrenamtliche Leistung deklariert, um so Steuern zu sparen.

Dies ist zwar rein formal und rechtlich möglich. Damit wird aber der Förderungsgedanke für das ehrenamtliche Engagement völlig ins Gegenteil verkehrt und missbraucht. Es ist schwer nachvollziehbar und völlig lebensfremd, wenn ein Schichtmitarbeiter nach seinem „regulären“ Job für die gleiche Tätigkeit noch ein oder zwei Stunden ehrenamtlich arbeitet. Diese Abrechnungstricks müssen unterbunden werden – im Notfall sogar mit einem verschärften Regelwerk.

Denn die Koalition hat mit der Erhöhung von höheren Freibeträgen die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts zum Ziel gehabt, und nicht die Senkung des Personalkostenschlüssels von professionellen Anbietern von Dienstleistungen – auch wenn diese Anbieter als gemeinnützig anerkannt sind.“

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