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BEPS-Projekt im Bundesrat

Gegen internationale Gewinnkürzung und -verlagerung: „Der Kampf für Steuergerechtigkeit muss konsequent, gemeinsam und international geführt werden.“

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 22.10.2020

Der Finanzausschuss des Bundesrates stimmt dem völkerrechtlichem Vertrag im Rahmen des BEPS-Projektes zu. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) ist ein Projekt, das internationale Gewinnkürzung und -verlagerung deutlich reduzieren soll.

„Der Kampf für Steuergerechtigkeit muss konsequent, gemeinsam und international geführt werden. Gut, dass Deutschland dazu seinen Beitrag leistet“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute nach einer als Telefonschalte abgehaltenen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats. Hessen stimmte im Ausschuss für einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit im sogenannten BEPS-Prozess (Base Erosion and Profit Shifting; zu Deutsch: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung).

BEPS wurde auf internationaler Ebene mit dem Ziel ins Leben gerufen, gemeinsam effektiver gegen den schädlichen Steuerwettbewerb einzelner Staaten und die aggressiven Steuergestaltungen international tätiger Konzerne vorgehen zu können. Der Finanzausschuss des Bundesrates stimmte heute für einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem weitere Teile des BEPS-Projektes wirkungsvoll im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit umgesetzt werden können. Damit sollen konkret die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen besser vor Missbräuchen geschützt und gleichzeitig die darin vorgesehenen Mechanismen zur Streitbeilegung effektiver ausgestaltet werden.

Finanzminister Michael Boddenberg begrüßte die Entscheidung des Finanzausschusses: „Steuergerechtigkeit sollte keine Grenzen kennen. Gerade im Einsatz für Steuergerechtigkeit und gegen Steuerkriminalität ist daher die internationale Zusammenarbeit unabdingbar.“

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Jahr 2015 mit dem BEPS-Projekt auf neue Standards einigen können, um internationale Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung deutlich zu reduzieren. Eine derart breite internationale Verständigung über Besteuerungsstandards gab es zuvor noch nie. Auf der Grundlage eines Aktionsplans mit 15 Maßnahmen wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet, die in Teilen noch umgesetzt werden müssen. Das ist ein sehr komplexer und anspruchsvoller Prozess, der schon alleine dadurch seine Zeit braucht, weil sehr viele Akteure daran beteiligt sind. Mit dem aktuell zu beratenden Gesetzentwurf zu dem völkerrechtlichen Vertrag soll die Grundlage für die Anpassung von bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geschaffen werden. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Umsetzung des BEPS-Aktionsplans und damit zugleich ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit“, sagte Hessens Finanzminister.

Bundesregierung und Deutscher Bundestag haben dem Vertragswerk namens „Multilaterales Instrument“ bereits zugestimmt. Der Bundesrat wird sich mit dem völkerrechtlichen Vertrag voraussichtlich Anfang November in seiner Plenarsitzung abschließend beschäftigen.

Michael Boddenberg: „Deutschland zählte von Anfang an zu den wichtigsten Unterstützern des BEPS-Projektes. Und auch Hessen unterstützt seit Beginn an das Vorhaben. Wir brauchen eine enge internationale Abstimmung über internationale Steuerregeln. Wenn ein Staat isoliert Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit ergreifen würde, bestünde die Gefahr, dass neue Diskrepanzen entstehen und dadurch neue unerwünschte Steuergestaltungen möglich werden. Es ist daher im deutschen und somit natürlich auch im hessischen Interesse, wenn andere Staaten ihre Steuerschlupflöcher schließen. Schädlicher Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen führen zu Steuerausfällen, die sich die Staaten gerade in den aktuellen Krisen-Zeiten nicht leisten können. Aber auch die Unternehmen, die solche Steuergestaltungen nicht nutzen und deswegen eine höhere Steuerlast tragen, sind die Benachteiligten solcher Praktiken. Dies betrifft vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Auch ich setzte mich deshalb aus voller Überzeugung für eine erfolgreiche Umsetzung des BEPS-Projektes ein.“

Zum Hintergrund von BEPS

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting (zu Deutsch: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung). Am 5. Oktober 2015 hatte die OECD die BEPS-Empfehlungen veröffentlicht. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen. Gemeinsam wird daran gearbeitet, die internationalen Steuerstandards zu stärken, Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb zu setzen und die jeweiligen Steuerrechtssysteme der Staaten besser miteinander zu verzahnen. Die Anzahl der Staaten, die sich inzwischen zu den Empfehlungen des BEPS-Projekts bekannt haben, ist auf mehr als 135 gestiegen. Darunter sind alle Staaten der OECD und der G20, aber auch Entwicklungs- und Schwellenländer.

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