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BZSt: Elektronische Abgabe der Steueranmeldungen für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer

Bundeszentralamt für Steuern 4.2.2013, Pressemitteilung

Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, Steueranmeldungen für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf elektronischem Wege über das BZSt-Online-Portal zu übermitteln.

Die Bereitstellung der mit  BMF-Schreiben vom 18.01.2013, BStBl 2013 Teil I S. 95 bekanntgegebenen und ab 2013 geltenden Neufassungen der deutschsprachigen Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer kann aus technischen Gründen im BZSt-Online-Portal erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich ab Mai) erfolgen. Für die Übergangszeit bis zur Bereitstellung der neuen Anmeldeformulare im BZSt-Online-Portal wird die Verwendung der alten Formulare (01.07.2010) bei der elektronischen Anmeldung akzeptiert, soweit keine Steuer für Hagelversicherungen bzw. sogenannte agrarische Mehrgefahrenversicherungen mit dem neuen Steuersatz anzumelden ist.

Soweit Versicherungsteuer für letztgenannte Versicherungen anzumelden ist, ist für die Dauer der Übergangszeit eine elektronische Anmeldung nicht möglich, sondern auf die unter Formulare zur Versicherungsteuer eingestellten neuen Anmeldeformulare zurückzugreifen. Der Zugang zu diesem Portal erfolgt authentifiziert.

Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen

Zur elektronischen Abgabe von Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Benutzerleitfaden zum BZSt-Online-Portal.

Sie sind noch nicht registriert und verfügen weder über ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP) noch für das ElsterOnline-Portal (EOP)?

Zum Erhalt eines BOP-Zertifikates benötigen Sie eine BZSt-Nummer und ein 'BZSt-Geheimnis' (Zulassungscode). Dafür ist zunächst erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren stellen und per Post an das BZSt- übersenden. Berechtigt zur Antragstellung ist der Anmelde- und Steuerentrichtungspflichtige (§ 8 Abs. 1 VersStG), der diesen Antrag eigenhändig zu unterschreiben hat.

Nach Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit und Berechtigung durch das BZSt- werden die neu generierte BZSt--Nummer per E-Mail und das 'BZSt--Geheimnis' per Brief an Sie versandt. Damit führen alle von Ihnen zur künftigen Abgabe/Übermittlung der Steueranmeldungen Berechtigten eine Registrierung im BOP durch (https://www.elsteronline.de/bportal/) und erhalten das BOP-Zertifikat. Danach haben alle von Ihnen zur künftigen Abgabe/Übermittlung der Steueranmeldungen Berechtigten die Möglichkeit, die Versicherung- und/oder Feuerschutzsteueranmeldungen elektronisch abzugeben.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zur Neuregistrierung oder dem BZStOnline-Portal-Handbuch entnehmen.

Sie sind bereits registriert und Inhaber eines BOP- oder EOP-Zertifikats?

Dann können Sie Ihre vorhandenen Zugangsdaten (Zertifikat und PIN) zum Login beim BOP nutzen. Eine Datenübermittlung ist damit ebenfalls für die Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungen möglich.

Link zur Meldung auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

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    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

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    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

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    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

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