ZEW: Forschungszulage wird im Maschinen- und Anlagenbau zur Erfolgsgeschichte Forschung – Steuerliche Forschungsförderung stärkt marktnahe Forschung und Wettbewerbsfähigkeit

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Pressemitteilung vom 18.3.2024

Die seit 2020 geltende staatliche Forschungszulage etabliert sich im deutschen Maschinen- und Anlagenbau mehr und mehr als wichtiges Instrument der Forschungsförderung. Ein wachsender Anteil der Unternehmen nutzt die Forschungszulage. Besonders geschätzt werden die verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sowie der erleichterte Zugang zur staatlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) und die Flexibilität bei der Mittelverwendung. Wenig überraschend gibt es Verbesserungsbedarf bei den administrativen Verfahren. Die geplanten Anpassungen im Wachstumschancengesetz können die Wirkung des Instruments deutlich stärken. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ZEW Mannheim und des VDMA, in der 300 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus in Deutschland zur Forschungszulage befragt wurden.

„Die Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau motiviert viele Unternehmen zu zusätzlichen FuE-Aktivitäten, stärkt marktnahe Forschung und trägt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei“, erklärt der Dr. Christian Rammer, Autor und stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Forschungszulage ein wichtiges Instrument ist, um Wachstum auch in konjunkturell schwierigen Zeiten zu sichern. Die Forschungszulage hat weiteres Potenzial, die FuE-Ausgaben in Deutschland zu erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Regierungsziels von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu leisten.“

Forschungszulage nimmt weiter an Fahrt auf

Zwischen Frühjahr 2021 und Januar 2024 haben fast 1.600 Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau insgesamt mehr als 4.500 Vorhaben bei der Forschungszulage zur Förderung eingereicht. Dies sind 17,0 Prozent aller eingereichten Vorhaben in Deutschland, womit der Maschinen- und Anlagenbau an der Spitze aller Branchen steht. Allein im Jahr 2023 hat sich die Anzahl der Nutzer um fast 60 Prozent erhöht. Damit haben inzwischen etwa 40 Prozent aller grundsätzlich in Frage kommenden Unternehmen der Branche bereits einen Antrag zur Forschungszulage gestellt. Für das Jahr 2024 ist mit einer weiteren Ausschöpfung dieses Potenzials zu rechnen, da etwa ein weiteres Fünftel der Unternehmen eine Antragstellung plant. „Das neue Instrument entwickelt sich im Maschinen- und Anlagenbau zur Erfolgsgeschichte“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VDMA. „Schnell, themenoffen, einfach und verlässlich, das sind beste Argumente für die Nutzung.“

Bewilligung läuft, Finanzverwaltung sollte nicht bremsen

Die Bewilligungsquote und damit die Planbarkeit für die Unternehmen sind bei der Forschungszulage weit höher ist als in der FuE-Projektförderung. Im Jahr 2023 wurden annähernd 9 von 10 Vorhaben aus dem Maschinen- und Anlagenbau positiv oder zumindest teilpositiv beschieden. Zwei Drittel der befragten Unternehmen haben zudem bereits Bescheide zur Forschungszulage durch die Finanzämter erhalten. In nahezu allen Fällen wurden die geltend gemachten Kosten anerkannt. Bis Ende Januar 2024 betrug das bewilligte Fördervolumen für den Maschinen- und Anlagenbau rund 130 Millionen Euro. Damit ist die Forschungszulage in eine Phase eingetreten, in der sie direkte Auswirkungen auf die FuE-Aktivitäten der Unternehmen entfaltet. Allerdings kam es bei etwa jedem zweiten Unternehmen zu Nachfragen oder Anforderungen zusätzlicher Unterlagen durch das Finanzamt. Auf schlanke, bürokratiearme Verfahren im Bereich der Finanzverwaltung sollte deshalb stärker hingearbeitet werden. Dr. Ralph Wiechers, Chefvolkswirt und Leiter der Steuerabteilung des VDMA mahnt: „Eine große Stärke der Forschungszulage ist das bürokratiearme Verfahren. Aber natürlich hängt es letztlich an der Finanzverwaltung, ob dieser Plan des Gesetzgebers in der Praxis aufgeht.“

Wachstumschancengesetz ermöglicht mehr FuE

Aktuell erhalten die Unternehmen eine Steuerermäßigung von 25 Prozent auf förderfähige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) bis zu vier Millionen Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1 Million Euro. Um die Wirkung der Forschungszulage zu verstärken, hat der Bundestag im Wachstumschancengesetz mehrere Änderungen beschlossen. Durch eine geplante Anhebung der Obergrenze auf zehn Millionen Euro pro Jahr könnten deutlich mehr FuE-Aufwendungen mobilisiert werden. „Damit schließt sich endlich auch bei größeren Mittelständlern die Lücke in der Innovationsförderung“, sagt Rauen. „Also bei jenem Drittel unserer Wertschöpfungskette, das zu groß ist für KMU-Förderprogramme und zu klein für viele Verbundprojekte von Bund und EU“. Denn viele Unternehmen könnten dann ihre gesamten förderfähigen FuE-Aufwendungen geltend machen. Würden die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt, könnte der Förderbetrag aus der Forschungszulage im Maschinen- und Anlagenbau um rund 60 Prozent im Vergleich zur derzeitigen Regelung auf potenziell knapp 1,3 Milliarden Euro steigen. „Angesichts weit verbreiteter politischer Vorbehalte gegenüber einer dringend notwendigen Reform der Unternehmensbesteuerung wäre die geplante Ausweitung der Forschungszulage ein Lichtblick! Denn sie knüpft an einem entscheidenden Hebel für künftiges Wachstum an – der Innovation“, ergänzt Dr. Wiechers.

Zur Forschungszulage

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten. Ziel der Forschungszulage ist es, Deutschland als Innovations- und Investitionsstandort attraktiver zu machen und Anreize zu setzen, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen zu steigern. Mit Hilfe des Innovationsprogramms haben Unternehmen die Möglichkeit bis zu einer Millionen Euro an Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung zu erhalten. Gefördert werden sowohl Aufwendungen aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen. Zu den förderfähigen FuE-Vorhaben zählen Grundlagenforschung, Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung. Dabei ist es für die Forschungszulage egal, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder sich mitten in der Durchführung befindet. Außerdem ist die Auftragsforschung, also Forschungsaufträge an externe Auftragnehmer oder Dienstleister förderfähig im Sinne der Forschungszulage.
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