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BStBK zum Koalitionsvertrag: Fortschritt auch im Steuerrecht wagen!

Bundes­steuer­berater­kammer, Presse­mitteilung 013/2021 vom 25.11.2021

Die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) begrüßt, dass mit der Vorlage des Koalitions­vertrages die Regierungs­bildung in greifbare Nähe gerückt ist. Die unglückliche, weil stagnierende, Situation einer geschäfts­führenden Bundes­regierung ist damit bald beendet. Mit Blick auf die aktuelle Situation der Wirtschaft und des Berufs­standes ist die BStBK zwiegespalten. Einerseits ist es erfreulich, dass hier einige der von der BStBK geforderten Maßnahmen, die als Wahl­prüfsteine bereits vor der Bundestags­wahl an die Parteien versandt wurden, Nieder­schlag finden. Andererseits ist der Vertrag an vielen Stellen zu vage gehalten.
 
So ist es zwar bspw. erfreulich, dass die erweiterte Verlustver­rechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlust­rücktrag auf die zwei unmittelbar voran­gegangenen Veranlagungs­zeiträume – statt wie bislang lediglich einen Rücktrag in das Vorjahr – ausgeweitet werden soll. BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab ist das aber zu wenig. Er fordert: „Wir halten es für dringend geboten, den Verlustrücktragszeitraum generell auf mindestens drei Jahre auszudehnen und – insbesondere vor dem Hinter­grund der Konjunktur­wieder­belebung – die Mindest­besteuerung abzuschaffen oder zumindest für eine gewisse Zeit auszusetzen.“
 
Zudem sieht der Koalitions­vertrag vor, dass das Options­modell und die Thesaurierungs­besteuerung dahingehend evaluiert und geprüft werden, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. Schwab hält dies für zwingend erforderlich. „Das Options­modell in der derzeitigen Form kommt nur für ganz wenige Unternehmen in Frage. Es geht an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei. Zudem halten wir eine möglichst zügige Reform der Thesaurierungs­begünstigung, wie sie in der Vergangenheit bereits diskutiert und angekündigt wurde, in der neuen Legislatur­periode für dringend geboten“, so Schwab.
 
Die BStBK begrüßt ausdrücklich, dass der neue Gesetz­geber in der nächsten Legislatur­periode die Digitali­sierung und Entbüro­kratisierung der Steuer­verwaltung vorantreiben und Steuer­bürokratie spürbar verringern will. Das entspricht den jahrelangen BStBK-Forderungen nach Entbüro­kratisierung und Digitali­sierung, z. B. durch regelmäßige Überprüfung und Erhöhung der Frei­beträge und -grenzen sowie der Pausch­beträge.
 
Auch die so genannte „Super­abschreibung“ in Form der Investitions­prämie für Klima­schutz und digitale Wirtschafts­güter begrüßt die BStBK. Schwab sieht hierin wichtige Impulse insbesondere zur weiteren Konjunktur­förderung. Er fordert aber, diese Sofort­abschreibungen auch für andere Wirtschafts­güter vorzusehen und flächendeckend kürzere Abschreibungs­dauern einzuplanen.
 
Die BStBK fordert zudem die Modernisierung der Betriebs­prüfung und hat dazu bereits dezidierte Vorschläge gemacht. Der Koalitions­vertrag greift das Thema auf und sieht im Bereich der Unternehmens­besteuerung vor, die Steuer­prüfung zu modernisieren und zu beschleunigen.
 
Bedauerlich ist demgegenüber, dass die bereits eingeführte Mitteilungs­pflicht für grenz­überschreitende Steuer­gestaltungen auch auf nationale Steuer­gestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ausgeweitet werden soll. Nicht nur im Hinblick auf die berufs­rechtliche Verschwiegenheits­pflicht ist eine solche Ausweitung abzulehnen.
 
BStBK-Präsident Schwab: „Was von den im Koalitions­vertrag angekündigten Maßnahmen in der nächsten Legislatur­periode tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die BStBK wird dies aber im Sinne des Berufs­standes aktiv weiter begleiten.“

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