Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine: Steuererklärung 2011 - Neue Probleme durch elektronische Datenmeldungen

Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. 20. März 2012, Presseinformation Nr. 9/2012

Erstmals mussten alle Träger von Lohnersatzleistungen beispielsweise Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld an die Finanzverwaltung melden. Viele Einnahmen und Ausgaben sind somit dem Finanzamt bereits bekannt. Das macht die Steuererklärung jedoch nicht einfacher, sondern bringt neue Fragen und praktische Probleme, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erläutert.

Neben Sozialleistungen müssen bis zum 28. Februar Arbeitgeber ihre Lohndaten, Krankenversicherungen die gezahlten und zurückerstatteten Beiträge, private Rentenversicherungen Beiträge zu einer „Riester-" oder „Rüruprente" und Rententräger ausgezahlte Renten melden. Unabhängig von der elektronischen Übertragung an die Finanzverwaltung benötigt auch der Steuerbürger diese Daten. Er muss die Beträge weiterhin in seine Steuererklärung eintragen. Weil die steuerlichen Bruttobeträge oft von den ausgezahlten Beträgen abweichen, kann er nicht einfach die Werte aus seinen Kontoauszügen übernehmen. Er ist deshalb auf Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagentur und Versicherungsträgern angewiesen.

Gegenwärtig häufen sich jedoch die Fälle, in denen die jeweiligen Stellen diese Bescheinigungen für die Steuerpflichtigen entweder sehr spät oder gar nicht mehr zusenden. Auf Nachfrage verweisen Mitarbeiter von Krankenkassen und anderen darauf, dass die Daten bereits elektronisch gemeldet seien und deshalb nicht mehr verschickt würden. „Das ist ein unhaltbarer Zustand und verletzt den Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung, wenn die Bürger keine Kenntnis über den Inhalt ihrer gemeldeten Daten erhalten", kritisiert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.

Die Steuerpflichtigen sollten deshalb unbedingt darauf bestehen, dass die jeweiligen Stellen Bescheinigungen ausstellen und ihnen zusenden, rät der NVL. Sie sollten die Bescheinigungen auch genau prüfen. So sind bereits Fehler aufgetreten, weil Krankengeld jahresübergreifend zusammengefasst wurde, anstatt es auf die Kalenderjahre aufzuteilen.

Fehler infolge der elektronischen Datenmeldung können auch beim Steuerbescheid auftreten. So werden immer wieder ohne vorherige Rückfrage Beträge aus der Steuererklärung durch elektronisch gemeldete Daten überschrieben und ersetzt. Aber auch Doppelerfassungen der gemeldeten Werte neben denen, die der Steuerpflichtige bereits eingetragen hat, treten auf. Der NVL empfiehlt deshalb ein sorgfältiges Prüfen der Zahlen im Einkommensteuerbescheid. Zu diesem Zweck sollte sich jeder eine Kopie oder einen Ausdruck der eingereichten Steuererklärung anfertigen und aufbewahren.

Ausführliche Informationen erhalten Arbeitnehmer in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Wer sich beraten lassen möchte, muss Mitglied eines Lohnsteuersteuerhilfevereines werden. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/ 40 63 24 49 erfragt werden.

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