Bundesrechnungshof zu Oldtimer-Kennzeichen und Luftverkehrsteuer

Bundesrechnungshof, Auszug aus der Pressemitteilung vom 18.4.2023 zum Ergänzungsband der Bemerkungen 2022

Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2022 ergänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden – um staatliches Handeln besser zu machen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.

Die aktuelle Ergänzung („Bemerkungen 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Ergänzungsband“) umfasst u. a. die folgenden Beiträge:

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Steuern

Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung

Die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers und den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung. Die Oldtimer-Besteuerung über eine günstige Jahrespauschale sollte ursprünglich nur für Fahrzeuge mit geringer Fahrleistung gelten, die als historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden. Bei ihrer Einführung 1997 ging der Gesetzgeber von 135 000 Oldtimern aus. Mittlerweile gilt die Besteuerung auch für Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normales Beförderungsmittel genutzt werden. Durch die zuletzt rasante Zunahme auf fast 400 000 steuerlich begünstigte Fahrzeuge nimmt der Bund jährlich 170 Mio. Euro weniger Kraftfahrzeugsteuer ein. Aufgrund der deutlich höheren Schadstoffbelastung durch alte Fahrzeuge widerspricht das auch den klimapolitischen Zielen des Bundes. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen. Er fordert vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine zügige Gesetzesinitiative, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen.

Luftverkehrsteuer reformieren – Hohe Mindereinnahmen drohen

Die jährliche Absenkung bei der Luftverkehrsteuer führt zu hohen Mindereinnahmen des Bundes. Gleichzeitig konterkariert sie das mit der Einführung verfolgte Ziel, klima- und umweltschädliches Fliegen zu verteuern. Das BMF senkt die Luftverkehrsteuer jährlich ab, wenn der Bund Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen im Luftverkehr erzielt: je höher die Einnahmen, desto niedriger die Luftverkehrsteuer. Änderungen im Europäischen Emissionshandel werden dazu führen, dass sich dieser Effekt deutlich verstärkt. Es drohen daher Mindereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Das BMF sollte den Absenkungsmechanismus nicht nur kritisch überprüfen, sondern dessen Abschaffung anstoßen.

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bundesrechnungshof.de

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