'Wohnen für Hilfe': Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder beschließen Steuerbefreiung

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 21.6.2018

„Wohnen für Hilfe“ – hinter diesem Begriff verbirgt sich eine ganz besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens. Die Grundidee ist, dass junge Leute, z.B. Studierende oder Auszubildende, ein Zimmer im Haus von Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehenden mietfrei bewohnen und dafür im Alltag helfen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin darauf verständigt, dass das Konzept „Wohnen für Hilfe“ von der Steuer befreit werden soll. Der Beschluss geht auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zurück.

„Oft benötigen ältere Menschen, Alleinerziehende, große Familien oder Menschen mit Behinderungen Unterstützung in ihrem Alltag. Gleichzeitig sind Studierende und Auszubildende auf der Suche nach günstigem Wohnraum. Das Konzept ‚Wohnen für Hilfe‘ bringt beide Gruppen zusammen. Junge Menschen erhalten gegen eine geringe oder keine Miete ein Zimmer und helfen im Gegenzug bei Alltagstätigkeiten. Vor dem Hintergrund steigender Mieten und angespannter Wohnungsmärkte insbesondere in Universitätsstädten bietet ‚Wohnen für Hilfe‘ eine echte Alternative, die wir mit der Steuerbefreiung stärken wollen“, unterstrich die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist. Die Steuerbefreiung leiste einen wichtigen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden und schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Bundesweit gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausgestaltungen des Konzepts „Wohnen für Hilfe“. Grundsätzlich werden regelmäßig Studierende als Wohnraumnehmer angesprochen. Sie erhalten für eine reduzierte Miete oder kostenlos ein Zimmer vom Wohnungsgeber, z.B. Senioren oder Familien, und müssen nur die Mietnebenkosten tragen. Im Gegenzug helfen sie dem Wohnungsgeber bei Tätigkeiten im Alltag, wie Einkaufen, Gartenarbeiten, Tierpflege oder Kinder- und Hausaufgabenbetreuung. Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung werden dabei vertraglich fest vereinbart. Üblicherweise gilt: pro Quadratmeter Wohnfläche eine Stunde Hilfe pro Monat.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bitten den Bundesfinanzminister, eine entsprechende Regelung zur Steuerbefreiung von „Wohnen für Hilfe“ möglichst rasch in ein Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

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