Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Weitere steuerliche Liquiditätsentlastungen von rund einer Milliarde Euro für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder machen Weg für einen vorgezogenen unterjährigen Verlustrücktrag frei

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 26. April 2020

Bund und Länder haben sich auf weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt. Unter anderem auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll die Unternehmensliquidität gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich kurzfristig verbessert werden.
 
„Mit diesem Schritt ergänzen wir das bereits bestehende umfassende Maßnahmenpaket von Bund und Ländern um eine weitere Komponente. Dies bedeutet einen weiteren kurzfristig zur Verfügung stehenden Liquiditätsvorteil von rund einer Milliarde Euro für unsere Unternehmen“, erläuterte Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper die Entlastungswirkung.
 
Vorübergehend können absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 bereits jetzt in pauschalierter Form steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet.
 
Ein Beispiel: Für einen von der Corona-Pandemie betroffenen Einzelgewerbetreibenden mit einem den Vorauszahlungen zu Grunde liegenden Gewinn von 80.000 Euro bedeutet dies beispielsweise einen sofortigen Liquiditätsvorteil von rund 6.000 Euro. Ohne die Neuregelung hätten sich die aktuellen Verluste frühestens im Jahr 2021 ausgewirkt. Die Höchstabzugsbeträge für Verlustrückträge von einer Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung gelten unverändert auch in diesem Fall.
 
Von den Erleichterungen können auch krisenbetroffene private Vermieter profitieren.
 
Hintergrund:
Die Finanzverwaltung unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.
Auf Antrag möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung,
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen sowie
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Ergänzende Informationen sowie das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) finden Sie hier.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR