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Sachsen: Ab sofort schnellere Hilfe für Gemeinden bei Gewerbesteuerrückzahlungen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Medieninformation vom 9.8.2019

Der Freistaat Sachsen unterstützt kreisangehörige Gemeinden ab sofort schnell und unbürokratisch, wenn sie aufgrund von unerwarteten Gewerbesteuerrückzahlungen in Liquiditätsengpässe geraten. Zur Überbrückung können unkompliziert rückzahlbare, unverzinsliche Hilfen bereitgestellt werden. Dieser sogenannte „Gewerbesteuerfonds“ ist für kreisangehörige Gemeinden immer dann da, wenn große Rückzahlungen nicht oder nur teilweise aus verfügbaren liquiden Mitteln beglichen werden können.

Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Mit dem ,Gewerbesteuerfonds‘ helfen wir den betroffenen Gemeinden schnell und unbürokratisch. Liquiditätsengpässe werden vermieden und die Aufgaben der Gemeinde können weiter erfüllt werden. Für diese Fälle, die meist aufgrund der Abhängigkeit von einem oder sehr wenigen Gewerbesteuerzahlern entstehen, haben wir damit eine kurzfristige, unkomplizierte Lösung gefunden.“

Die Hilfen werden als zweckgebundene Zuweisungen ausgezahlt. Welche Gemeinden den „Fonds“ nutzen können, bestimmt sich nach der Höhe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Vorjahr. Bei Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern muss die Gewerbesteuerrückzahlung größer sein als 4,5 Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Bei Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern liegt diese Grenze bei 6 Prozent.

Anträge auf Zuweisungen aus dem „Gewerbesteuerfonds“ sind direkt bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Bis zu einer Antragshöhe von 500.000 Euro erfolgt die Entscheidung durch die Landesdirektion Sachsen. Ab 500.000 Euro entscheidet das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.

Die Lösung gilt ab sofort. Bis zur Verhandlung des Finanzausgleichsgesetzes 2021/22 sollen damit Erfahrungen gesammelt und dann entsprechend in die Gespräche eingebracht werden.

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