Der Bundesrat hat heute (18. Dezember) das Jahressteuergesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine Vielzahl neuer Regelungen, unter anderem die Einführung einer Homeoffice-Pauschale, Entlastungen für Alleinerziehende sowie eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge. Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, Klimaschutz und Freifunk in den Gemeinnützigkeitskatalog aufzunehmen. Schleswig-Holstein hatte sich gemeinsam mit anderen Ländern außerdem für Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Bereich des Cum-Ex-Betrugs eingesetzt. Künftig wird es dem Staat möglich sein, trotz Verjährung des Steueranspruchs aus Straftaten erlangte Vermögenswerte zu einzuziehen.
Finanzministerin Monika Heinold begrüßte den Beschluss: "Das Steuerpaket bringt konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bei uns im Land mit sich. Nach zähem Ringen werden nun auch Klimaschutz und Freifunk als gemeinnützig anerkannt. Dafür habe ich mich als Freifunk-Beauftragte des Bundesrats besonders stark gemacht. Freifunk-Initiativen tragen mit ihrem Engagement zur Stärkung digitaler Teilhabe und zur Chancengleichheit bei. Mein Dank gilt allen Engagierten in diesem Bereich. Ein wichtiger Schritt sind auch die Maßnahmen zum Cum-Ex-Betrug, die auf Drängen der Länder zustande gekommen sind.
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Enttäuscht zeigte sich die Ministerin darüber, dass das Jahressteuergesetz keine Regelung zu der Frage der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen enthält: "Dass wir in der Frage der politischen Betätigung von Vereinen keinen Schritt weiter gekommen sind, ist allerdings enttäuschend. Es ist höchste Zeit, dass wir endlich Rechtssicherheit für die vielen Betroffenen in diesem Bereich schaffen. Die Große Koalition in Berlin kann davor nicht länger die Augen verschließen
", so Heinold. Im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof in Bezug auf die Gemeinnützigkeit zur Organisation "Attac" geurteilt, dass nach geltender Rechtslage gemeinnützige Vereine und Organisationen kein allgemeinpolitisches Mandat haben und die Verfolgung politischer Zwecke grundsätzlich nicht gemeinnützig ist. Nur auf Grundlage in der Satzung festgelegter Zwecke ist im untergeordneten Umfang Einflussnahme auf die politische Willensbildung möglich. Seitdem herrscht bei vielen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen Unsicherheit in der Frage, inwiefern sie sich politisch betätigen dürfen.
Auch in der Frage der Verlustvor- und rückträge für Unternehmen enthält das Gesetz keine Regelung. "Es ist enttäuschend, dass die Chance der Nachsteuerung hier verpasst worden ist. Damit könnten wir der Wirtschaft schnell und unbürokratisch zu Liquidität verhelfen. Ich habe bei den Ländern um Zustimmung für unseren Vorschlag geworben. Leider gab es dafür keine Mehrheit
", sagte Heinold.
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