Saarländischer Finanzminister Strobel: Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich

Ministerium für Finanzen und Europa des Saarlandes, Medieninfo vom 20.1.2021

Zu Beginn der Pandemie wurde die Möglichkeit zur Herabsetzung bzw. Erstattung der Sondervorauszahlung genutzt, um die unternehmerische Liquidität zu stärken. Auch in der zweiten Welle der Corona-Pandemie stehen viele Unternehmer vor großen Herausforderungen und bangen um ihre Existenz. Daher wird die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 fortgesetzt.

„Auf Grund der derzeitigen Situation und der angeordneten Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie habe ich entschieden, dass wirtschaftlich betroffene Unternehmen auch für das Jahr 2021 die Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuer herabsetzen können. Damit können wir den unmittelbar und erheblich von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen einen weiteren Liquiditätsspielraum verschaffen. Die Dauerfristverlängerung bleibt weiterhin bestehen“, sagte Finanzminister Peter Strobel.

Beantragt der Unternehmer, die Frist für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung um einen Monat zu verlängern, ist eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu entrichten. Durch den Verzicht bzw. durch die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 konnten Mittel in Höhe von über 80 Mio. € an die betroffenen Unternehmen im Saarland zurückgezahlt werden. Auf Grund der schnellen Umsetzung dieses auf Bundesebene abgestimmten Vorgehens haben die saarländischen Finanzämter außerhalb der Förder- und Hilfsprogramme effektiv und unbürokratisch Soforthilfe geleistet.

Betroffene Unternehmen können ihre entsprechend geringere Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 wie bisher auf elektronischem Weg (z.B. über Elster) anmelden. Der Antrag ist lediglich unter „Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung“ zu begründen. Sofern die reguläre Sondervorauszahlung bereits angemeldet wurde, können bis zum 31. März 2021 berichtigte Anmeldungen der Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 mit entsprechender Begründung übermittelt werden.

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit welchen Herausforderungen die Unternehmen konfrontiert werden. Deshalb war und ist es mir auch ein persönliches Anliegen, dass den Betroffenen schnell, effizient und vor allem unbürokratisch geholfen wird. Die saarländische Finanzverwaltung versteht sich als Partner der Unternehmen und steht ihnen in dieser Situation stets zur Seite“, sicherte Peter Strobel abschließend zu.

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