Baden-württembergische Finanzministerin stellt Bilanz der Steuerverwaltung für 2018 vor

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 6.8.2019

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat im Jahr 2018 rund 81,9 Milliarden Euro Steuereinnahmen verbucht. Damit stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent. Hiervon fließen rund 41 Milliarden Euro in die Landeskasse und machen damit rund 80 Prozent der Einnahmen des Landeshaushaltes aus. Die restlichen Steuern gehen an den Bund und die Kommunen.

„Der tägliche Einsatz unserer Beschäftigten sorgt dafür, dass uns die notwendigen Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, damit Lehrer unterrichten, Züge im Nahverkehr fahren oder Polizistinnen unsere Sicherheit gewährleisten können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann in Stuttgart bei der Vorstellung der Leistungsbilanz der Steuerverwaltung für das Jahr 2018.

Die Zahl der Fälle für Einkommenssteuer- und Arbeitnehmerveranlagungen liegt mit über 4 Millionen Fällen im vergangenen Jahr auf Rekordniveau. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben den neuen Höchstwert mit großem Engagement bewältigt - bei einer nahezu gleichen Anzahl an Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr“, sagte Oberfinanzpräsidentin Andrea Heck. „Das zeigt, wie effizient die Steuerverwaltung ist. Das funktioniert nur mit gutem Personal“, fügte Sitzmann hinzu.

Durch neue digitale Formate in der Finanzverwaltung sind im vergangenen Jahr die Bürgerservice-Angebote erweitert worden. Im Winter trat ein Steuerchatbot seinen Dienst an. Mit diesem bundesweit einmaligen Projekt, das auf Künstlicher Intelligenz beruht, können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr Fragen zum Thema Steuer stellen. „Unabhängig von Öffnungszeit und Standort eines Finanzamtes ergänzt der Chatbot den Service unserer 65 Ämter“, führte Sitzmann aus. Zudem seien in den vergangenen Monaten sieben Erklärvideos erstellt worden. Diese geben auf steuerliche Fragen einfache und verständliche Antworten in rund zwei Minuten. „Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung um uns für die Zukunft bestmöglich aufzustellen“, sagte Heck.

Trotz dieser zusätzlichen Angebote sind jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wichtigste Kapital. Um den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen, sind in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten kontinuierlich erhöht worden. Seit März 2018 umfasst der vor drei Jahren eingeführte Studiengang im Frühjahr mittlerweile 120 Studierende. „Hohe Bewerberzahlen zeigen uns, dass der öffentliche Dienst weiter als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Aber dafür müssen wir auch werben“, sagte Sitzmann. „Teilzeitmodelle und Telearbeit sind wichtige Punkte, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfachen“, erläuterte Heck die Vorteile. „Ein neuer Masterstudiengang schafft zusätzliche Karrieremöglichkeiten“, sagte die Finanzministerin zu den Entwicklungschancen in der Steuerverwaltung. Ab Herbst startet dieser in Kooperation mit der Dualen Hochschule.

Auf Initiative von Baden-Württemberg gelten seit 1. Januar 2019 neue Haftungsregeln gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel. Diese Regelungen haben bereits bewirkt, dass die umsatzsteuerlichen Registrierungen von Händlern aus Asien stark angestiegen sind. Waren im Frühjahr 2017 noch 432 Händler aus Asien registriert, sind es im Frühjahr 2019 schon rund 12.000 gewesen. „Das zeigt, dass schon unsere Ankündigung von Haftungsregeln wirkt“, sagte Sitzmann. Allerdings sei die Arbeit im Kampf gegen den Steuerbetrug mit Hilfe des Internets noch nicht abgeschlossen. Bei Onlineplattformen, die Dienstleistungen wie zum Beispiel Vermietungen anbieten, können für die Vermieter ebenfalls Abgabepflichten entstehen. Da die Plattformen jedoch oftmals von internationalen Unternehmen betrieben werden, fehlen Daten, um Steuerhinterziehung aufdecken zu können. „Wir brauchen Regeln, die uns bessere Instrumente gegen den Steuerbetrug etwa bei Vermietungen an die Hand gibt“, so die Finanzministerin. „Auf EU-Ebene sind ab 2021 Maßnahmen geplant. Da muss die Bundesregierung sozusagen am ersten Tag für eine Umsetzung in nationales Recht bereitstehen. Dann können wir hier auch gleich loslegen.“

„Das Steuerrecht kann auch ökologische Lenkungswirkung entfalten, wenn es Alternativen zum Individualverkehr attraktiv macht. Damit kann es auch zur Luftreinhaltung beitragen“, sagte Sitzmann. Seit 1. Januar sind Zuschüsse von Arbeitgebern zu Jobtickets steuerfrei. Außerdem wurde die Bemessungsgrundlage für Pedelecs halbiert, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und auch privat genutzt werden. Damit erhalten auch diese die Steuervorteile, die bereits für E-Autos galten. Beide Verbesserungen gehen auf Initiativen von Baden-Württemberg zurück.

Weitere Informationen

Leistungsbilanz 2018 der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (PDF)

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