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Bayern, Hessen und NRW: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Füracker: Finanzamt wahrt Weihnachtsfrieden
Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 415 vom 13.12.2022

„Gute Traditionen sind wichtig – erst recht in diesen für alle sehr herausfordernden Zeiten! Mit der Wahrung des ‚Weihnachtsfriedens‘ leisten die Finanzämter auch heuer wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der ‚stillen Zeit‘ als unpassend empfunden werden. Diese Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar weiterhin versandt, die Finanzämter werden aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.

Finanzminister Michael Boddenberg: „Wir wahren auch in diesem Jahr die Tradition“
Ab dem 20. Dezember gilt für die 30 hessischen Finanzämter der Weihnachtsfrieden.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 13.12.2022

„Das Jahr 2022 wird uns allen als historische Zäsur im Gedächtnis bleiben: Erstmals seit vielen Jahrzehnten des Friedens finden auf dem europäischen Kontinent Kriegshandlungen statt. Der Beginn des Krieges in der Ukraine fiel außerdem in eine Zeit, in der nach wie vor die Folgen der Corona-Pandemie das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben beeinflussten. Umso mehr wünsche ich deshalb zum Ausklang dieses schwierigen Jahres allen Bürgerinnen und Bürgern friedvolle und besinnliche Feiertage“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Er erläuterte: „Die Menschen im Land sollen die Weihnachtsfeiertage unbeschwert genießen können – dieser Gedanke steht hinter dem Weihnachtsfrieden. Aus diesem Grund wahren wir auch in diesem Jahr die Tradition: Ab dem 20. Dezember gilt für unsere 30 Finanzämter der Weihnachtsfrieden.“

Die Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. „Ich möchte die nahenden Feiertage außerdem zum Anlass nehmen, allen Bürgerinnen und Bürgern zu danken, die ehrlich ihre Steuern zahlen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen, für den Bau und Erhalt von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sowie Verkehrswegen – um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Ich wünsche ihnen sowie allen, die ihnen nahestehen, friedvolle und gesegnete Festtage sowie einen guten Start ins Jahr 2023!“, so der Finanzminister.

Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Hessische Steuerverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Sie wird vom 20. bis 31. Dezember 2022 grundsätzlich:

1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,

5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

6. in Steuer- und Bußgeldverfahren

  • die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
  • Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
  • keine Bußgeldbescheide zustellen und
  • Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wahren Weihnachtsfrieden
In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 14.12.2022

In der Zeit vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat die entsprechende Anweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter gegeben.

„Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist eine geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung“, erklärt Minister Dr. Optendrenk. Der Frieden in der festlichen Zeit des Jahres stärke zudem das gute Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, so der Minister.

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2022 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel, um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.

„Die vielen gleichzeitigen Krisen unserer Zeit sind belastend für alle Menschen im Land“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Es ist mir daher gerade jetzt besonders wichtig, dass wir an dieser guten Tradition festhalten. Damit alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen können.“

Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

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