BMF: Pressemitteilung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss werden insbesondere die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 angelegten Gesetzesänderungen umgesetzt.

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 11/2023 vom 16.8.2023

Nach drei Bundeshaushalten, die im Zeichen der Krisenbewältigung standen, folgt die Bundesregierung mit dem Entwurf für den Haushalt 2024 dem Ziel einer Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität. Der beschlossene Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027 legt den Schwerpunkt auf wachstumsstärkende und zukunftsorientierte Impulse. Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung die Bereiche innere Sicherheit und Verteidigung. Sie schafft Voraussetzungen, damit die Transformation hin zu einer klimafreundlichen Volkswirtschaft gelingen kann. Gleichzeitig fühlt sie sich der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse verpflichtet. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, Ausgaben im Bundeshaushalt zu priorisieren und Einsparpotenziale zu identifizieren. Der Prozess der Priorisierung innerhalb des durch die Schuldenbremse vorgegebenen Finanzrahmens oblag maßgeblich den fachlich zuständigen Ministerien.

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Die Ausgabendynamik beim Elterngeld wird reduziert. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wird für Alleinerziehende sowie für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf einheitlich 150 000 Euro festgelegt.
  • Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ wird aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt.
  • Die Zweckbestimmung des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) im Klima- und Transformationsfondsgesetz wird ergänzt: Ab 2024 werden die Fördermittel für die Mikroelektronik zentral im KTF veranschlagt und Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den Förderkatalog des KTF aufgenommen.
  • Im Brennstoffemissionshandelsgesetz wird der Festpreis für die Emissionszertifikate für das Jahr 2024 auf 40 Euro und für das Jahr 2025 auf 50 Euro angehoben.
  • Künftig werden aktive Förderleistungen für alle unter 25-Jährigen einheitlich aus dem aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Agenturen für Arbeit erbracht. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden aus der Leistung zur Förderung in die Eingliederung in Arbeit durch die Jobcenter ausgenommen. Die bisherige Doppelspurigkeit entfällt damit.
  • Der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 gemindert.
  • Der Bundeszuschuss zur pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung entfällt für die Jahre 2024 bis 2027 und wird ab dem Jahr 2028 wieder aufgenommen. Zur Gegenfinanzierung wird die Zuführung an den Pflegevorsorgefonds für die Jahre 2024 bis 2027 auf 700 Millionen Euro reduziert.

Der Entwurf wird gemeinsam mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027 am 18. August 2023 dem Bundestag und Bundesrat zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.

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