ZEW: Steuerreform würde Standortattraktivität Deutschlands erhöhen – Mannheim Tax Index misst effektive Steuerbelastung von Unternehmen

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim, Pressemitteilung vom 23.2.2024

Grafik: Im Ländervergleich liegt Deutschland als Hochsteuerland deutlich über dem EU-Durchschnitt. Nur Spanien und Japan liegen bei der Steuerbelastung vor Deutschland.

Der aktuelle Mannheim Tax Index des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb weiterhin den Charakter eines Hochsteuerlands hat. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung eines rentablen Investitionsvorhabens in Deutschland liegt im Jahr 2023 bei 28,5 Prozent und damit fast 10 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Maßnahmen, die die Position Deutschlands im internationalen Vergleich deutlich verbessern, sind allerdings mit erheblichen Steuermindereinnahmen und einem erhöhten Risiko von Mitnahmeeffekten verbunden.

„Mangels größerer Steuerreformen in den letzten 15 Jahren hat Deutschland aus steuerlicher Perspektive im Vergleich zu wichtigen Wirtschaftspartnern an Standortattraktivität für Unternehmensinvestitionen verloren. Diese Einordnung ist besonders bedenklich vor dem Hintergrund einer insgesamt negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland“, betont Julia Spix, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“. Besonders deutlich wird der Charakter Deutschlands als Hochsteuerland durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Frankreich in den letzten Jahren. Auch die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes im Vereinigten Königreich auf 25 Prozent hat an der Spitzenposition Deutschlands nichts geändert.

Wie Deutschlands Standortattraktivität verbessert werden kann

 Grafik: Entwicklung der effektiven Durchschnittssteuersätze von Deutschland und vergleichbaren Ökonomien.

Aktuell diskutierte Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität sind unter anderem großzügigere Abschreibungsregelungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie eine Absenkung der Gewinnsteuern für Unternehmen auf 25 Prozent. „Durch eine Sofortabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, welche unmittelbar investitionsfördernd wirkt, würde Deutschland im internationalen Ranking des Mannheim Tax Index zumindest mit dem wichtigen Wirtschaftspartner USA gleichziehen“ hebt Dr. Daniela Steinbrenner, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“ hervor.

Auch die Einführung einer degressiven Abschreibung und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags würden die effektive Steuerbelastung der Unternehmen nur geringfügig um 0,2 bzw. 0,7 Prozentpunkte senken. „Eine Senkung der Unternehmenssteuern auf 25 Prozent hat die stärkste Signalwirkung, da sich Deutschland mit einer Effektivsteuerbelastung von 23,5 Prozent im Mittelfeld westeuropäischer Investitionsstandorte positionieren würde. Allerdings ist hier das Risiko von Mitnahmeeffekten hoch“, ergänzt Dr. Katharina Nicolay, stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und öffentliche Finanzwirtschaft“. „Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität ohne erhebliche kurzfristige Steuermindereinnahmen nicht möglich ist“.

Über den Mannheim Tax Index

Die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene ist ein wesentliches Entscheidungskriterium für Standortentscheidungen multinational agierender Konzerne. Der Mannheim Tax Index berücksichtigt daher die Steuern auf den Gewinn und das eingesetzte Kapital von Kapitalgesellschaften. In die Berechnungen fließen sowohl die tarifliche Belastung dieser Steuern als auch das Zusammenwirken der verschiedenen Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage ein. Beispiele sind die Regelungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Bewertung von Vorräten. Der Index umfasst ein breites Länderspektrum (EU-27, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) für den Zeitraum von 1998 bis 2023.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR