Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Hessisches FG: Die Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Kapitalgesellschaft überlassenen Immobilie genügt für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

Hessisches Finanzgericht, Pressemitteilung vom 27.1.2021

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an.

Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 9 K 1266/17).

Geklagt hatten zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, die an zwei spanischen Kapitalgesellschaften in Form einer sog. S.L. je hälftig beteiligt waren. Diese Gesellschaften hielten zusammen eine in Spanien belegene Immobilie. In den den Streitjahren vorausgegangenen Jahren hatten die Kläger die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bewohnt. In den Streitjahren stand sie leer. Das beklagte Finanzamt setzte im Rahmen der Ermittlung der Kapitaleinkünfte für die Streitjahre eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit der Immobilie an. Hiergegen wandten sich die Kläger u.a. mit dem Vorbringen, dass die Immobile in den Streitjahren nicht als (Ferien-) Domizil genutzt worden, sondern zum Verkauf angeboten gewesen sei.

Das Hessische Finanzgericht bejahte die im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzte verdeckte Gewinnausschüttung dem Grunde nach. Wenn eine spanische S.L. eine in ihrem Gesellschaftsvermögen vorhandene Immobilie ihren Gesellschaftern unentgeltlich ganzjährig zur jederzeitigen Nutzung überlasse und auf die Zahlung marktüblicher Entgelte verzichte, führe dies bei den Gesellschaftern zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetztes (EStG). Dabei reiche die bloße unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit aus.

Dem stehe weder das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien entgegen, da Deutschland das Besteuerungsrecht zugestanden habe. Noch liege ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor, denn die Annahme einer vGA treffe die Kläger unabhängig davon, ob sie in eine inländische oder ausländische Kapitalgesellschaft investierten.

Die Einkommensteuerbescheide waren allerdings insoweit rechtswidrig, als das Finanzamt die vGA mit dem Abgeltungssteuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert hat, denn dessen Voraussetzungen waren im Streitfall nicht erfüllt. Es war daher der persönliche Steuersatz der Kläger anzuwenden.

Das Urteil vom 14.12.2020 ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. VIII R 4/21 anhängig.

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR