Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz: Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Füracker: Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“
Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 350 vom 14.12.2023

„Die bevorstehende Weihnachtszeit ist eine Zeit der Freude, des Friedens und der Besinnlichkeit. Mit der Wahrung des traditionellen ‚Weihnachtsfriedens‘ leisten die Finanzämter auch dieses Jahr wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der ‚stillen Zeit‘ als unpassend empfunden werden. Diese Tradition hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 21. Dezember 2023 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige
Finanzämter haben zwischen den Jahren am Donnerstag geöffnet

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 15.12.2022

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich 29. Dezember nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Die große Mehrheit in Brandenburg sind ehrliche und pünktlich zahlende Steuerpflichtige. Sie können darauf vertrauen, dass bei säumigen Bürgern Steuerrückstände von den Finanzämtern auch konsequent erhoben werden. Alles andere wäre ungerecht. Aber unter dem Weihnachtsbaum werden Außenstände vorrübergehend nicht vollstreckt, das ist die gute Tradition des Weihnachtsfriedens, der während der Festtage gilt“, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ansonsten ein endgültiger Steuerausfall zum Beispiel durch Verjährung drohen würde.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs 13 Finanzämter am Donnerstag, den 28. Dezember, zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr zu erreichen. Am Mittwoch, den 27. Dezember, und am Freitag, den 29. Dezember, bleiben die Finanzämter geschlossen. Die Außenstellen in Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk sowie der Vor-Ort-Service in Neuruppin und Perleberg sind am 2. Januar 2024 ab 8 Uhr wieder zu erreichen.

Wer offene Fragen nicht mit ins neue Jahr nehmen möchte, kann – auch ohne Zugang – beim Online-Finanzamt ELSTER eine Nachricht an das zuständige Finanzamt versenden https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe. Das Finanzministerium empfiehlt, diese elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten des Online-Finanzamtes unter www.elster.de oder auch andere Steuersoftware zu nutzen. Die elektronische Kommunikation ist sicher, schnell und erreicht direkt die zuständige Stelle im Finanzamt.

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten der Finanzämter und zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de.

Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformationen vom 15.12.2023

Die niedersächsischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen verzichten, die die Bürgerinnen und Bürger als besonders belastend empfinden könnten.

"Wir haben alle ein herausforderndes Jahr hinter uns. Umso wichtiger ist es, ein wenig innehalten und zur Ruhe kommen zu können. Der Weihnachtsfrieden soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle die Feiertage möglichst unbeschwert genießen können", erklärt dazu der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.

In der kommenden Woche werden die Finanzämter grundsätzlich keine Außenprüfungen ankündigen oder durchführen und keine strafrechtlichen Vorladungen und Mitteilungen übersenden. Hiervon werden sie im Einzelfall nur dann abweichen, wenn eine oder mehrere dieser Maßnahmen aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, unvermeidlich sind.

Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden die Finanzämter auch weiterhin rückständige Steuerforderungen anmahnen und vollstrecken. Steuerbescheide werden sie ebenfalls weiterhin bekannt geben, um die Auszahlung von Erstattungen nicht zu verzögern.

Rheinland-pfälzische Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 18.12.2023

„Die Finanzämter im Land werden auch in diesem Jahr den ‚Weihnachtsfrieden‘ wahren und die Steuerzahlenden in der Zeit zwischen den Jahren von belastenden Maßnahmen der Steuerverwaltung verschonen“, teilte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute mit.

Demzufolge werden in der Zeit vom 23.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern angeordnet oder durchgeführt. Auch ergehen keine Ablehnungsbescheide zu Anträgen. 

„Steuererstattungen hingegen sind gute Nachrichten und werden selbstverständlich nicht verzögert“, betont die Ministerin. Der Weihnachtsfrieden ist eine langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung. „Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie die Zeit um Weihnachten herum im Kreis ihrer Lieben besinnlich und in Ruhe genießen können“, sagte Ahnen abschließend.

Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Ebenso werden die maschinell erstellten Mahnungen nicht aufgeschoben.

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