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EU-Kommission will Verwaltungskosten für Unternehmen um 400 Millionen Euro jährlich senken

Europäische Kommission (Vertretung in Deutschland), Pressemitteilung vom 21.5.2025

Die Europäische Kommission schlägt vor, die jährlichen Verwaltungskosten für Unternehmen um weitere 400 Millionen Euro zu senken, zusätzlich zu den durch frühere Vereinfachungsbemühungen angestrebten 8 Milliarden Euro. Eine neue Kategorie von Small-Mid-Caps (SMC) wird die Einhaltungspflichten erleichtern und somit Ressourcen für Wachstum und Investitionen im gesamten Binnenmarkt freisetzen.

Neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen

Der für Wohlstand und Industriestrategien zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné sagte: „Bürokratieabbau und Vereinfachung der Vorschriften bedeuten, dass Unternehmen die Freiheit erhalten, innovativ zu sein, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Der heutige Omnibus ist ein weiterer Meilenstein in dieser Hinsicht. Er bietet neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen und stellt sicher, dass die Rechtsvorschriften an die Realität vor Ort angepasst werden.“ 

Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis, der für den Bereich Umsetzung und Vereinfachung zuständig ist, betonte: „Wir werden weiter unerbittlich nach Vereinfachung streben, um die EU-Regulierung für alle – Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen – einfacher, schneller und besser zu machen.“

Was sind SMC?

Unter die neue Kategorie „Small Midcaps“ (SMC) fallen fast 38.000 Unternehmen in der EU, die zwischen 250 und 750 Beschäftigte haben und entweder 150 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 129 Millionen Euro Gesamtvermögen aufweisen. Bisher werden KMU, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, zu Großunternehmen - mit den damit einhergehenden strengeren Compliance-Regeln. 

Diese Unternehmen werden zum ersten Mal Zugang zu bestimmten bestehenden KMU-Vorteilen erhalten. Dazu gehören spezifische Ausnahmen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder vereinfachte Vorschriften, die die Notierung an der Börse einfacher und kostengünstiger machen.

  • Ausnahme von der Registrierung fluorierter Treibhausgase
  • Risikobasierte Aufzeichnungen
  • Vom Papier zum Digitalen
  • Rechtssicherheit durch gemeinsame Spezifikationen
  • Batterie-Industrie: Reibungslosere Einführung von Sorgfaltspflichten

Allein im Jahr 2026 müssen sich rund 10.000 Unternehmen im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr im F-Gas-Portal der EU

registrieren. Die vorgeschlagene Änderung wird den Befolgungsaufwand für kleinere Unternehmen, die begrenzte Handelsvolumina abwickeln, verringern und gleichzeitig die Klimaziele der Verordnung beibehalten.

Mit dem heutigen Vorschlag wird die Aufzeichnungspflicht in der DSGVO vereinfacht, wobei den besonderen Bedürfnissen und Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen und Organisationen Rechnung getragen und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Rechte des Einzelnen geschützt werden. Der Vorschlag gilt nicht nur für KMU, sondern auch für Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten.

KMU, SMC und Organisationen mit weniger als 750 Beschäftigten müssen nur dann Aufzeichnungen führen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO ein „hohes Risiko“ darstellt. 

Der Vorschlag wird den digitalen Wandel beschleunigen und umständliche papierbasierte Anforderungen in der Produktgesetzgebung beseitigen. Nach den geltenden EU-Vorschriften müssen Unternehmen weiterhin papiergestützte Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und andere Dokumente vorlegen. Durch die Digitalisierung dieser Anforderungen können Unternehmen Informationen leichter einreichen und verteilen, und die nationalen Behörden können die Einhaltung der Vorschriften effizienter überprüfen.

Unternehmen werden einen klaren Weg für den Nachweis haben, dass ihre Produkte den EU-Anforderungen entsprechen, auch wenn EU-weit harmonisierte Normen nicht verfügbar sind. Dies wird ihnen mehr Rechtssicherheit bieten, Kosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Um die Batterie-Industrie bei der Beschaffung von Rohstoffen in unsicheren Zeiten zu unterstützen, gibt die Kommission den Unternehmen mehr Zeit, sich auf neue Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorzubereiten. Die Frist für die Einhaltung dieser Vorschriften wird um zwei Jahre von 2025 auf 2027 verschoben. Das bietet auch mehr Zeit für die Einrichtung von externen Prüfstellen.

Darüber hinaus werden die Due-Diligence-Leitlinien ein Jahr vor Inkrafttreten der Verpflichtungen veröffentlicht. Das gibt den Unternehmen rechtzeitig Orientierungshilfen und trägt zu einer reibungsloseren Umsetzung der neuen Vorschriften bei.

Hintergrund

Dieser Vorschlag ist das vierte Vereinfachungs-Omnibus-Paket, das von der Europäischen Kommission im Rahmen dieses Mandats vorgelegt wurde. 

Omnibus I und II (Link hier) haben die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht sowie für EU-Investitionen gestrafft und jährlich rund 6,3 Milliarden Euro an Verwaltungserleichterungen bereitgestellt. Der in der vergangenen Woche vorgestellte Omnibus III (Link hier) konzentrierte sich auf die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit Einsparungen von jährlich bis zu 1,58 Milliarden Euro für landwirtschaftliche Betriebe und 210 Millionen Euro für die nationalen Verwaltungen. Das nächste Omnibus-Paket (vorläufig für Juni 2025 geplant) wird sich auf die Verteidigung konzentrieren und dazu beitragen, die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen. Es folgen ein Omnibus für die chemische Industrie und ein Digitalpaket

Dieser Wandel in der Regulierungs- und Unternehmenskultur betrifft die gesamte Europäische Kommission. Jede Dienststelle der Kommission und jedes Mitglied des Kollegiums hat die Aufgabe, diese Rationalisierungsanstrengungen durchzuführen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Vorschriften an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.

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