Faktor berechnen Drucken E-Mail
Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören, hat das Finanzamt gem. § 39f EStG auf Antrag beider Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen. Diesen Faktor können Sie hier berechnen. Alternativ bekommen Sie angezeigt, wie sich die Wahl der Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V auswirkt.

Möchten Sie auch die Umlagen U1 und U2 berechnen? Sind im Arbeitslohn Versorgungsbezüge enthalten? Benötigen Sie einen detaillierten Ausdruck der Ergebnisse? Wollen Sie Lohnsteuertabellen erstellen? Benötigen Sie die günstigste Steuerklassenkombination für Ehegatten? Dann fordern Sie Ihr Gratisexemplar der kompletten SIS Datenbank Steuerrecht an!
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Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

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