Steuertermine, Schonfristen 2012 Drucken E-Mail
Monat Steuertermin Ende der Zahlungs-
Schonfrist
Steuerarten
Januar 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Februar 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
15. 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
März 12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
April 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
Mai 10. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
15. 18. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Juni 11. 14. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Juli 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
August 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
15. 1) 20. Gewerbesteuer, Grundsteuer
September 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Oktober 10. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj)
November 12. 15. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M)
15. 19. Gewerbesteuer, Grundsteuer
Dezember 10. 13. Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M);
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler

1) Bitte beachten Sie den regionalen Feiertag "Mariä Himmelfahrt" am 15. August im Saarland und Teilen Bayerns.

Anmerkungen:

Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.

Das Finanzamt darf aber einen Säumniszuschlag nicht sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages berechnen. Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck. Eine Zahlung mit Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

 

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