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DSTG: Beste Gesetze helfen ohne ausreichende Personalausstattung nichts

DSTG-Bundesvorsitzender im Finanzausschuss des Bundestages

Deutsche Steuergewerkschaft, Pressemitteilung 20.10.2016

Mit einer unmissverständlichen Absage an einen milliardenschweren und ruinösen Steuerwettbewerb zwischen den EU-Staaten hat DSTG-Bundesvorsitzender Thomas Eigenthaler als Sachverständiger in der Anhörung beim Finanzausschuss des Bundestages am 19. Oktober 2016 Position bezogen. Gegenstand der über dreistündigen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Großen Koalition, mit dem verhindert werden soll, dass international tätige Konzerne ihre Steuerlast durch gezielte Ausnutzung von Unterschieden zwischen nationalen Steuersystemen reduzieren. Weiteres Thema waren die von der Bundesregierung geplanten Steuersenkungen 2017/2018. Eigenthaler warnte davor, sich mit einer Mini-Steuersenkung – zumal verteilt auf zwei Jahre – zu verzetteln. Damit sei in der Gesellschaft gefährliches Frustpotenzial gerade bei Beziehern niedriger Einkommen programmiert.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei Ergänzungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das gilt zum einen für den von der EU bereits beschlossenen automatisierten Austausch über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide sowie Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen (Tax Rulings) und zum anderen für die Pflicht für multinationale Unternehmen, länderbezogene Berichte zu erstellen und zwischen den EU-Staaten auszutauschen (Country-by-Country-Reports). Auch ging es darum, internationale „Nichtbesteuerung“ (sogenannte „weiße Einkünfte“) sowie Steuerschlupflöcher besser in den Griff zu bekommen.

Ausdrücklich begrüßte Eigenthaler die Absicht des Gesetzgebers, durch einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden Steuerflucht zu bekämpfen und bestehende Defizite des internationalen Steuerrechts zu beseitigen. So sei es beispielsweise sinnvoll, Unsicherheiten über die Auslegung einzelner Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden. Der DSTG-Chef machte aber deutlich, dass die Umsetzung dieser Regelungen eine ausreichende Personalausstattung erfordere. Eigenthaler: „Die besten Gesetze helfen nichts, wenn nicht ausreichend Personal da ist, um kompliziertes Recht umzusetzen.“

Auch zum Vorhaben von CDU/CSU und SPD, den Grundfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag zu erhöhen und die „kalte Progression“ im Einkommensteuertarif auszugleichen, fand Eigenthaler klare Worte. Das Vorhaben war mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie eingebracht worden. Aus Sicht der DSTG handelt es sich bei diesen Maßnahmen  eher um „kleine Schönheitsreparaturen“. Notwendig sei es aber, das gesamte Thema „Einkommensteuertarif beziehungsweise -tarifverlauf“ nach der Bundestagswahl 2017 einer strukturellen Überprüfung zu unterziehen. Der derzeitige Tarifverlauf führe dazu, dass sich immer mehr Mittelverdiener im „Progressionsbauch“ befänden. Normalverdiener bezahlten deshalb zunehmend den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das sei nicht sachgerecht und habe zur Folge, dass der derzeitige Tarif immer mehr Menschen zu „Spitzenverdienern“ mache, die es in Wahrheit gar nicht sind.

Nach den bisherigen Plänen der Bundesregierung soll es zu folgenden Anpassungen kommen:

  1. Erhöhung des Grundfreibetrags
    • ab 2017 von 8.652 € auf 8.820 €
    • ab 2018 auf dann 9.000 €
  2. Erhöhung des Kindergeldes
    • ab 2017 um 2 € monatlich pro Kind
    • ab 2018 um weitere 2 € monatlich pro Kind
  3. Erhöhung des Kinderfreibetrages
    • ab 2017 um 108 € auf 4.716 €
    • ab 2018 um 72 € auf 4.788 €
  4. Erhöhung des Kinderzuschlages
    • ab 2017 von 160 € auf 170 € monatlich
  5. Abbau der „kalten Progression“:
    Verschiebung der Tarifeckwerte
    • ab 2017 um 0,73 %
    • ab 2018 um weitere 1,65 %

Zur mutmaßlichen Wirkung der Entlastung in der Öffentlichkeit erklärte der DSTG-Chef im Finanzausschuss:
„Verzetteln Sie sich nicht mit einer Mini-Entlastung – und dies sogar noch verteilt auf zwei Jahre. Das sorgt eher für Enttäuschung. Fokussieren Sie sich vielmehr auf Bezieher niedriger Einkommen mit Kindern. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wird nur mit einer spürbaren Entlastung geholfen.“ Hinsichtlich der notwendigen Anhebung der Freibeträge plädierte Eigenthaler dafür, diese nicht auch noch auf zwei Jahre zu splitten, sondern in einem „Aufwasch“ schon für 2017 umzusetzen. Auch sei nun Eile geboten, damit die Änderungen rechtzeitig bei der Gehaltsabrechnung für Januar 2017 berücksichtigt werden können.

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