Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

SPD: Bayrischer Sonderweg bei Erbschaftsteuer ist Angriff auf die Steuergerechtigkeit

SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nummer 449 vom 28.7.2017

Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Mit der Ablehnung des Anwendungserlasses für den Vollzug der Erbschaftssteuer schafft die bayrische Staatsregierung einen gefährlichen Präzedenzfall, der die einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland in Frage stellt, nur um Ausnahmen für Millionärserben durchzusetzen.

„Das Ausscheren Bayerns bei den Anwendungsvorschriften zur Erbschaftsteuer ist ein ungeheuerlicher Vorgang und ein Angriff auf die Steuergerechtigkeit. Herr Seehofer und Herr Söder riskieren große Rechtsunsicherheit für alle bayerischen Unternehmen, um Millionenerben einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 klargestellt, dass die Erbschaftsteuer bundeseinheitlich zu regeln ist. Damit ist der CSU-Vorschlag nach Regionalisierung bereits gescheitert, auch wenn er jetzt wieder im Bayern-Plan aufgebrüht wird. Nun wird offenbar ein Anlauf durch die Hintertür genommen, indem gegen alle anderen Länder ein Sonderweg beschritten wird.

Der Landesrechnungshof Bayern kritisiert seit Jahren, dass zu wenig Steuerprüfer eingestellt werden und Betriebsprüfungen nur alle 40 Jahre stattfinden. Die bayerische Staatsregierung leistet damit fast schon Beihilfe zum Steuerbetrug. Schon während der Beratungen zum Erbschaftsteuergesetz hat Bayern Ausnahmen für Millionenerben gefordert, die klar verfassungswidrig waren und die die SPD verhindert hat. Jetzt versuchen sie es erneut im Gesetzesvollzug.

Das zeigt: Wir müssen das Erbschaftsteuergesetz nach der Wahl ändern. Die Vorschriften müssen deutlicher gefasst werden, und zwar im Sinne des Anwendungserlasses, auf den sich die 15 Länder geeinigt haben. Und ungerechtfertigte Ausnahmen für Millionen-Erbschaften müssen weg. Wir begünstigen die ehrlichen Betriebe, die Arbeitsplätze erhalten. Und wir brauchen dringend ein eigenes Prüfungs- und Eintrittsrecht für das Bundeszentralamt für Steuern, wie es bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen vereinbart wurde. Selbst wenn die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, darf Bayern nicht zum Panama Deutschlands werden.“

SPD zur Erbschaftsteuer: CSU sorgt für Rechtsunsicherheit bei der Erbschaftsteuer

SPD-Bundestagsfraktion Pressemitteilung Nummer 450 vom 28.7.2017

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

Bayern blockiert gemeinsame Anwendungsregelungen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer und fällt der CDU damit in den Rücken. Deswegen gibt es jetzt einen Erlass, der in allen Finanzämtern außer dem bayerischen Finanzamt gilt. Die CSU zerstört damit Rechtssicherheit auf den Rücken der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

„Bund und Länder arbeiten an einheitlichen Anwendungsregelungen für die Neuregelung der Erbschaftsteuer vom letzten Herbst. Die schon bekannte Blockadehaltung der CSU aus den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss geht nun weiter. Anstatt eine gemeinsame Handhabung der Regelungen in allen Ländern zu unterstützen, verhindert Bayern sogenannte „‘gleich lautende Ländererlasse‘ und wählt einen gefährlichen Sonderweg. Solidarität unter den Bundesländern und eine einheitliche Anwendung des Steuerrechts in ganz Deutschland scheitert am Starrsinn der CSU.

Eine verlässliche und einheitliche Anwendung der Steuergesetze in den Finanzämtern aller Bundesländer ist so nicht möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die CSU auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Starrsinn darf nicht zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen.“
 
  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

  • Konditionen
  • Online-Datenbank schon ab 32,00 € inkl. USt

    » MEHR

  • Notiz-Funktion
  • Wow!
    Notiz-Funktion in der SIS-Datenbank!

    » MEHR

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR