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Schweiz: Bundesrat will Arbeitsplätze mit Steuervorlage 17 langfristig sichern

Eidgenössisches Finanzdepartement, Medienmitteilung vom 21.3.2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 die Botschaft zur Steuervorlage 17 verabschiedet. Er will mit der Vorlage, auch aufgrund der internationalen Entwicklungen im Unternehmenssteuerbereich, zügig Verbesserungen für in- und ausländische Unternehmen schaffen. Die SV17 leistet einen entscheidenden Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Standort Schweiz und damit zu Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.

Die SV17 ist ein ausgewogener Kompromiss, der namentlich von den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden mitgetragen wird. Die Botschaft entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat am 31. Januar nach intensiven Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren festgelegt hat. So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden. Flankiert werden diese Massnahmen von einer Entlastungsbegrenzung: Diese sieht für die Kantone verbindlich vor, dass ein Unternehmen immer mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung dieser Massnahmen versteuern muss.

Weiter sieht die Vorlage vor, dass Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen beim Bund künftig zu 70 Prozent, in den Kantonen zu mindestens 70 Prozent besteuert werden.  Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.

Um die Kantone in ihren Plänen zur Umsetzung der SV17 zu unterstützen, wird der Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Damit erhalten die Kantone zusätzlich rund 990 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der höheren Dividendenbesteuerung steigt das Steueraufkommen der Kantone um weitere 355 Millionen Franken. Die Kantone sind frei, diese Mehreinnahmen für ihre Umsetzungsvorhaben (u.a. Gewinnsteuersenkungen, Patentbox, Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben) einzusetzen. Mit der Botschaft zur SV17 werden die Ergebnisse einer Umfrage zu den kantonalen Umsetzungsplänen veröffentlicht. Damit besteht bezüglich den Auswirkungen der Reform grösstmögliche Transparenz. Im Rahmen der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sind die Kantone gehalten, auch die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt der Reform ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Mit der SV17 und den kantonalen Umsetzungsplänen wird sichergestellt, dass die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt. Im Endeffekt bewirkt die SV17, dass die Statusgesellschaften mehr, die hiesigen KMU – trotz der moderaten Anhebung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben für Familienzulagen – weniger Steuern bezahlen müssen.

Aus der Reform ergeben sich ab dem Inkrafttreten zunächst statische Mindereinnahmen, welche im Verlauf der folgenden Jahre durch die zu erwartenden dynamischen Effekte mindestens kompensiert werden sollten. In der Botschaft werden die möglichen Trends dieser dynamischen Effekte dargestellt.

Im optimalen Fall kann das Parlament die SV17 in der Herbstsession verabschieden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten.
 
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