BZSt: Familienleistungsausgleich, Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Drucken E-Mail

Änderung der „Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamBuStra) und der dazugehörigen Statistik“

Bundeszentralamt für Steuern 31. Mai 2012, St II 2 – S 0700 – PB/12/00002 DOK 2012/617605

Anlage: DA-FamBuStra 2012

Hiermit gebe ich die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamBuStra) und der dazugehörigen Statistik bekannt. Sie ersetzt die im BStBl. 1999 I S. 2 ff. = SIS 99 08 28 abgedruckte Fassung. Wegen des Umfangs der Überarbeitung habe ich von einer Kennzeichnung der Änderungen abgesehen.

Die geänderte DA-FamBuStra berücksichtigt die rechtlichen Änderungen bis zum 13. Januar 2012. Die geänderte DA-FamBuStra ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht, beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst, ausdrücklich eingeschränkt wird.

Die Neufassung der DA-FamBuStra wird auch auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht.

Auf den Internetseiten des BZSt:

Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamBuStra) und der dazugehörigen Statistik / Stand 2012 [pdf, 185 kB]

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 14. Juni 2012 um 11:57 Uhr
 

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