FG Berlin-Brandenburg: Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen Drucken E-Mail

Finanzgericht Berlin-Brandenburg 18. Januar 2012, Pressemitteilung 2/2012

Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, werden gewerbesteuerrechtlich besser gestellt als Kapitalgesellschaften, die daneben einer originär gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Durch die entsprechende Regelung sollen Wohnungsbauunternehmen und ähnliche Unternehmen, die allein wegen ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft, nicht aber aufgrund ihrer Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegen, anderen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, die ebenfalls nur Grundstücksverwaltung betreiben. Die Begünstigung wird dann nicht gewährt, wenn die Kapitalgesellschaft neben der Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, der Verwaltung eigenen Kapitalvermögens und der Errichtung und Veräußerung bestimmter Wohngebäude noch anderen Tätigkeiten nachgeht, die nicht zwingend mit der Nutzung und Verwaltung des Grundbesitzes zusammenhängen. Eine solche schädliche Tätigkeit ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 (Aktenzeichen 6 K 6181/08) auch dann gegeben, wenn das Unternehmen auf den Dächern seiner Gebäude Photovoltaikanlagen installiert und den auf diese Weise produzierten Strom gegen eine Vergütung in das allgemeine Stromnetz einspeist. Dabei handelte es sich nach Auffassung der Finanzrichter um eine von der Grundstücksnutzung und -verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit. Nicht maßgeblich sei, dass das Unternehmen nur einen Abnehmer für den Strom hatte und dass die Einnahmen nur zu 5 % aus der Stromeinspeisung stammten. Offen gelassen hat das Gericht allerdings, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn das klagende Unternehmen den durch die Photovoltaikanlagen produzierten Strom ausschließlich für den eigenen Grundbesitz genutzt hätte.

 

Was Steuer-Profis über die SIS-Datenbank Steuerrecht sagen

Es wird mal Zeit, daß ich mich für Ihre SteuerMails bedanke. In den aktuell und ordentlich aufgebauten Hinweisen finde ich meist etwas gerade 'passendes' für einen 'momentan' zu bearbeitenden Fall. Das freut mich auch schon am sehr frühen Büromorgen.

Gerhard H. Ringel, Steuerberater, 35687 Dillenburg

Was ich an der SIS-Datenbank schätze: ... Vielfalt der Recherchemöglichkeiten. – Preisgünstig trotz hohem Qualitätsstandard.

Gerd-Uwe Spremberg, Betriebsprüfer, 30989 Gehrden

Deutschlands günstigste Updates bei Steuer-Datenbanken
Expertentipps für aktuell brisante Themen
Jetzt das Geld für teure Handbücher sparen! In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!