Bundeszentralamt für Steuern: Familienleistungsausgleich; Auswirkungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 Drucken E-Mail

Bundeszentralamt für Steuern 20. Dezember 2011, St II 2 - S 2282-PB/11/00002 - DOK 2011/1314986

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familienleistungsausgleich sind durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) vom 1.11.2011 (BGBl. 2011 I S. 2131) neu geregelt worden. Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 7.12.2011, BStBl 2011 I S. 1318 ergeht folgende Weisung:

  1. Allgemeines
  2. Materielles Recht
    2.1 Erstmalige Berufsausbildung und Erststudium
    2.2 Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals „für einen Beruf ausgebildet werden“ zum Tatbestandsmerkmal „Berufsausbildung“
    2.3 Unschädlichkeit einer Erwerbstätigkeit
    2.4 Monatlicher Anspruch
    2.5 Behinderte Kinder
    2.6 Verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB
  3. Verfahrensrecht
    3.1 Anspruchszeiträume ab 2012
    3.2 Anspruchszeiträume vor 2012
  4. Überprüfung bestehender Festsetzungen

(...)

www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Einzelweisungen/111220_StVereinfG.pdf?__blob=publicationFile [PDF, 49 kB]

 

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