
| Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG |
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Edmund Wagner, Regierungsdirektor, Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung am Finanzamt Dresden-NordAktueller Anlass: Die nachträglich (ab 1999) in § 6 EStG eingeführten Vorschriften der Absätze 3 bis 7 regeln Bewertungsfragen und Gewinnrealisierungsfragen. Da sie teilweise mit anderen Normen im Widerspruch stehen sowie auch unbestimmte Rechtsbegriffe beinhalten, erscheint zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung eine Stellungnahme der Finanzverwaltung auch sinnvoll. Mit Schreiben vom 24.5.2011, IV C 6 - S 2241/10/10002 wurde ein entsprechender Entwurf, mit Schreiben vom 8.12.2011 die endgültige Fassung veröffentlicht. |
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