
| ELStAM, Elster Lohn II, Informationsunterlagen für Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug ab 2012 |
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BMF 18.11.2011, IV C 5 - S 2363/09/10004(Schreiben an Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesverband Deutscher Banken e. V., Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Handelsverband Deutschland Der Einzelhandel e. V., Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.:) Die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Auftrag der Finanzministerkonferenz eingerichtete Projektgruppe "Kommunikationskonzept zur Einführung des Verfahrens ElsterLohn II" hat das beigefügte, an die Arbeitnehmer gerichtete, Informationsschreiben erarbeitet. Es enthält eine allgemein gehaltene Beschreibung der für den Übergangszeitraum 2012 zu ziehenden Folgerungen. Ich übersende Ihnen dieses Schreiben mit der Bitte, es an Ihre Mitglieder weiterzuleiten und sich für eine möglichst breit gestreute Verteilung durch Ihre Mitglieder an deren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzusetzen. Für Ihre signalisierte Bereitschaft, an der durch die Verschiebung des Starttermins erforderlichen zusätzlichen Information mitzuwirken, danke ich Ihnen ausdrücklich. AnlageKommunikationskonzept zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Hinweise an Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug 2012Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Dieses Verfahren wird frühestens im Kalenderjahr 2012 starten. Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge) gelten daher bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie - wie bisher - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. Haben sich gegenüber den Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Dazu können Sie dem Arbeitgeber alternativ folgende Unterlagen vorlegen:
Ein eventuell falscher Lohnsteuerabzug kann ggf. mit Beginn des elektronischen Verfahrens richtig gestellt werden. Sollte das Verfahren nicht in 2012 starten, kann ein falscher Lohnsteuerabzug nur durch eine Einkommensteuerveranlagung 2012 berichtigt werden. Ihre Finanzverwaltung |
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