BMF: Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
Bundesministerium der Finanzen 26.7.2011, IV D 2 - S 7287-a/09/10004 (DOK 2011/0604162) = SIS 11 24 33
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 sieht eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 vor. Allerdings hat der Bundesrat am 8. Juli 2011 diesem Gesetz nicht zugestimmt. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird zurzeit geprüft. Eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist erst mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 möglich.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der geplanten Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die Wichtigsten sollen auf der Internetseite des BMF in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen?
- Was ist eine elektronische Rechnung in Abgrenzung zu einer Papierrechnung?
- Wann wird eine Papier- oder elektronische Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt?
- Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung?
- Was bedeutet Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung?
- Was bedeutet Lesbarkeit einer Rechnung?
- Welche Verfahren können für die elektronische Übermittlung von Rechnungen verwendet werden? Können elektronische Rechnungen auch per De-Mail oder E-Post versendet werden?
- Was ist ein innerbetriebliches Kontrollverfahren im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG?
- Was ist ein verlässlicher Prüfpfad im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG?
- Was ist der Unterschied zwischen der Verwendung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG und der Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eines EDI-Verfahrens im Sinne des § 14 Abs. 3 UStG?
- Was muss bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen beachtet werden?
- Ist es zulässig, eine elektronische Rechnung in Papierform aufzubewahren?
- Ab wann ist die Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung anzuwenden? Gibt es eine Übergangsregelung?
Anm. d. Red.: überholt; den vollständigen Text finden Sie in der SIS-Datenbank Steuerrecht unter der SIS-Nr. SIS 11 24 33