Thüringen: Änderung der Grunderwerbsteuer tritt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft Drucken E-Mail

Thüringer Finanzministerium 29.3.2011, Medieninformation

Die vom Thüringer Landtag beschlossene Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Dieses wird voraussichtlich am 6. April 2011 erscheinen.

Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an das Vorliegen eines rechtswirksamen Verpflichtungsgeschäfts an, in der Regel den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Wird dieser Kaufvertrag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer geschlossen, und bedarf er zur Wirksamkeit keiner Genehmigung, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Nach der Verkündung der Steuersatzänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt beträgt die Grunderwerbsteuer nunmehr 5 Prozent bezogen auf die Kaufsumme.

Im Jahr 2010 betrug das Grunderwerbsteueraufkommen in Thüringen 56,4 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2009 gab es eine Steigerung des Aufkommens um knapp 11 Prozent. Mit der durch den Landtag beschlossenen Erhöhung wird mit einem Steuermehraufkommen von rund 22 Millionen Euro pro Jahr gerechnet.

 

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