Verfassungsgerichtshof des Saarlandes zur Vorlage von steuerbehördlichen Akten an Untersuchungsausschuss Drucken E-Mail

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes 31.8.2010, Lv 8/10 e.A.

  1. Der von einem Untersuchungsausschuss Betroffene wird durch einen Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses, der eine Beweiserhebung durch Vorlage von steuerbehördlichen Akten anordnet, nicht unmittelbar in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt.
  2. Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einem Betroffenen gewährt, gehört in diesem Zusammenhang, dass die Finanzbehörden ihn zur beabsichtigten Herausgabe von Akten anhören und ihm eine zeitlich angemessene Gelegenheit zur Akteneinsicht und zur Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Herausgabe gewähren.

Auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes:

Urteil vom 31.8.2010 [pdf]

 

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