BStBK für umfassende Mehrwertsteuerreform: Steuersatz-Katalog und Systemfragen gehören auf den Prüfstand Drucken E-Mail

Bundessteuerberaterkammer 09.03.2010, PM 008/2010

Aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) muss der Auftrag der geplanten Mehrwertsteuerreform-Kommission erweitert werden: Nicht nur der Katalog der ermäßigten Steuersätze, sondern auch Systemfragen gehören auf den Prüfstand. „Ziel muss es sein, die aufkommenswirksamste Steuer in Deutschland gerechter, handhabbarer und betrugsresistenter zu machen. Da die Mehrwertsteuer weitgehend auf EU-Ebene geregelt wird, ist dazu auch ein deutscher Vorstoß in Brüssel erforderlich“, so BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab.

Eine umfassende Reform muss drei Ziele verfolgen:

  1. einen nachvollziehbaren Katalog ermäßigter Mehrwertsteuersätze mit klaren Abgrenzungskritierien schaffen,
  2. das Mehrwertsteuerrecht auf EU-Ebene entbürokratisieren und vereinfachen,
  3. Spielräume bei der Umsetzung von EU-Recht generell zugunsten der Steuerpflichtigen nutzen.

Dazu BStBK-Vizepräsident Schwab: „Bei der dringend gebotenen Überarbeitung des Katalogs der ermäßigten Steuersätze muss das Mehrwertsteuerrecht auch um zahllose unsinnige Abgrenzungsfragen bereinigt werden. Fragen, wie die Tüte Popcorn im Kino oder das Einpflanzen von Blumen zu besteuern sind, dürfen nicht mehr vor Gericht landen. Auf EU-Ebene gilt es unter anderem, die vielfältigen Nachweispflichten und die Rechnungsanforderungen systematisch zu überprüfen. Außerdem darf Deutschland bei der Umsetzung von EU-Richtlinien die Regeln nicht noch verschärfen. Die elektronische Rechnung beispielsweise ist in Deutschland, anders als in den Niederlanden oder in Skandinavien, an viel höhere Anforderungen geknüpft. Generell gilt: Ein einfacheres System ist auch sicherer vor Betrug.“

www.bstbk.de

 

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